Bundesverfassungsgericht verhandelt Pendlerpauschale auf Prüfstand
09.09.2008, 13:51 UhrIm Dauerstreit um die Pendlerpauschale rückt eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung näher. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch (10. September) über die umstrittene Abschaffung der Entfernungspauschale.
Ein Urteil des Verfassungsgerichts wird aber erst bis zum Ende des Jahres erwartet. Die Karlsruher Richter sind vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands angerufen worden. Sie halten die seit 2007 geltende Regelung für verfassungswidrig. Drei andere Finanzgerichte halten sie dagegen für rechtens. Die mündliche Verhandlung der höchsten Instanz könnte einen gewissen Hinweis auf die spätere Entscheidung der Richter geben.
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. CDU, CSU und SPD hatten sie zum 1. Januar 2007 grundsätzlich abgeschafft. Für Fernpendler wurde aber eine Härtefallregel eingeführt: Vom 21. Entfernungskilometer an sind 30 Cent pro Kilometer weiterhin steuerlich absetzbar. Den Staat würde die Rückkehr zur vollen Pauschale 2,5 Milliarden Euro kosten.
Werkstorprinzip
Mit der Neuregelung wurde das "Werkstorprinzip" eingeführt, wie es etwa in den USA gilt. Danach sind Fahrten zum Arbeitsplatz der Privatsphäre zugeordnet. Die Arbeitssphäre beginnt erst mit Betreten des Arbeitsplatzes. Kosten für Fahrten zur Arbeit sind folglich keine Werbungskosten mehr. Auch in vielen anderen Industrieländern ist eine Entfernungspauschale, wie es sie in Deutschland gab, unbekannt.
Laut Finanzministerium sind 16 Millionen von 27 Millionen Arbeitnehmern von der Neuregelung gar nicht betroffen. Bei 5,5 Millionen gehe es um weniger als 12 Euro im Monat. Durch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro, mit dem Werbungskosten pauschal abgegolten werden, ist jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer abgedeckt. Für Fernpendler gibt es die Härtefallregel.
2002 profitierten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 16 Millionen Berufspendler von der damaligen Entfernungspauschale, die keine Kilometerbeschränkung vorsah. Die meisten legten nach Erhebungen des "Mikrozensus" vom März 2004 nur kurze Strecken zurück. 2004 lag der Anteil der Nahpendler mit Wegstrecken von weniger als 10 Kilometern bei 52 Prozent. Der Anteil der Fernpendler, die mindestens 50 Kilometer zur Arbeit fahren, betrug nur 5 Prozent.
Quelle: ntv.de