Eigenanteile steigen weiterPflege im Heim: Was tun, wenn das Geld ausgeht?

Die Rente zu klein, die Ersparnisse fast dahingeschmolzen? Können Pflegebedürftige ihren Heimplatz nicht mehr zahlen, springt das Sozialamt ein. Was Betroffene und ihre Angehörigen dazu wissen müssen.
Ein Platz im Pflegeheim geht ganz schön ins Geld: Im Bundesdurchschnitt müssen Bewohnerinnen und Bewohner mit Stand 1. Juli im ersten Jahr 3364 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen. Dabei handelt es sich um ein Plus von 256 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Diese Summe umfasst nicht nur den Eigenanteil für die Pflege, sondern auch Kosten für unter anderem Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Doch was, wenn Rente und Rücklagen durch die Heimkosten dahinschmelzen - und der Heimplatz finanziell bald nicht mehr zu stemmen sein wird?
Warum rechtzeitiges Kümmern so wichtig ist
Dann bleibt Pflegebedürftigen die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt die sogenannte "Hilfe zur Pflege" zu beantragen. Wird der Antrag bewilligt, springt das Sozialamt finanziell ein und übernimmt die Heimkosten.
Das geht aber erst, wenn die pflegebedürftige Person ihr eigenes Vermögen für die Heimkosten aufgebraucht hat. 10.000 Euro darf eine alleinstehende Person als Schonvermögen behalten, erklärt die Verbraucherzentrale.
Auch wenn so mancher vor seinen finanziellen Nöten am liebsten die Augen verschließen würde: Einen Antrag auf Hilfe zur Pflege sollte man unbedingt frühzeitig stellen, rät die Verbraucherzentrale. Die Leistungen werden nämlich erst ab Antragstellung gewährt, nicht aber rückwirkend. Heißt: Wer bereits Schulden gemacht hat, um die Heimkosten zu finanzieren, bleibt auf ihnen sitzen - sie werden nicht übernommen.
Finanzielle Situation offenlegen - diese Papiere braucht es
Worauf sich Pflegebedürftige - und ihre Angehörigen, die sie beim Antrag auf Hilfe zur Pflege unterstützen - einstellen müssen: Es wartet einiges an Papierkram. Schließlich will sich das Sozialamt ein genaues Bild über die finanziellen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person machen.
Laut der Verbraucherzentrale muss man dem Antrag folgende Dokumente in Kopie beifügen:
Personalausweis (bei Vertretung durch Angehörige zusätzlich Vollmacht oder Betreuerausweis)
letzter Bescheid über Leistungen der Pflegekasse
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Nachweise über die Höhe der Einkünfte. Beilegen muss man etwa Rentenbescheide, Pensionsnachweise, Nachweise über Sonderzahlungen und sonstige Einkünfte
Nachweise über vorhandenes Vermögen. Relevant sind hier zum Beispiel Sparbücher, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, Grundbesitz und Policen von Lebensversicherungen
Nachweis über die Höhe der zu zahlenden Kosten für den Platz im Pflegeheim
Am besten informiert man sich vorab, welche Dokumente und Nachweise genau gefragt sind.
Übrigens: Bezieht eine pflegebedürftige Person Hilfe zur Pflege, prüft das Sozialamt in einem nächsten Schritt die Einkommenssituation der Kinder. Gibt es erwachsene Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro, müssen sie sich an der Finanzierung für einen Heimplatz beteiligen - Elternunterhalt lautet das Stichwort.
Weitere Möglichkeiten: Wohngeld und Pflegewohngeld
Fällt die finanzielle Lücke kleiner aus, kann übrigens auch Wohngeld eine Option sein. Pflegebedürftige können diesen Zuschuss zur Miete bei der Wohngeldbehörde beantragen. Auch der Träger des Pflegeheimes kann den Antrag stellen, wenn er von der pflegebedürftigen Person dazu bevollmächtigt wurde, so das Bundesgesundheitsministerium.
In drei Bundesländern - Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern - können Pflegebedürftige zudem Pflegewohngeld beantragen. Dann werden die Investitionskosten teilweise oder komplett übernommen.