Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 28 Pkw-Stellplatz zu schmal

Käufer eines zu schmalen Pkw-Stellplatzes haben gute Chancen auf einen finanziellen Ausgleich. Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main haben einer Klägerin Recht gegeben, die eine Eigentumswohnung mit zwei Tiefgaragenplätzen erworben hatte. Es stellte sich später heraus, dass die Parklücken bei einer Breite von 2,25 Metern nur mit einem Kleinwagen problemlos zu benutzen waren.

Größere Fahrzeuge seien lediglich "von einem geübten Fahrer" und "bei unverhältnismäßigem Rangieraufwand" einzuparken, so das Urteil. Der Verkäufer musste der Eigentümerin rund 14.000 Euro zurückzahlen (Az: 7 U 212/97).

Quelle: ntv.de

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