Der letzte Weg Planung für den Todesfall
16.04.2007, 08:36 UhrDer letzte Weg führt in der Stadt Bonn zum Beispiel auf den Nordfriedhof. Immer mehr Menschen wünschen eine Verbrennung und anschließende Urnenbeisetzung. Die Zeit der großen Trauergesellschaften ist auch in Bonn vorbei. Die Zahl der Hinterbliebenen wird kleiner. Die Verantwortung lastet im Todesfall auf immer weniger Schultern. "Wir empfehlen, wenn der Tod eingetreten ist, sich verschiedene Preisangebote bei Bestattern einzuholen. Dabei sollte auf eine schriftliche Offerte Wert gelegt werden, um Missverständnisse auszuschließen", meint Hermann Weber von der Verbraucherinitiative Aeternitas.
Den letzten Weg fest im Blick hat auch der Rechtsanwalt Thomas Bongartz. Er berät Familien und Firmen in Erbschaftsangelegenheiten. "Das häufigste Versäumnis ist, dass viele sich erst im Todesfall um bestimmte Angelegenheiten kümmern. Dann ist vieles nicht mehr optimal gestaltbar", weiß Bongartz. Gerade wenn etwas zu vererben ist, sollte man frühzeitig zu Lebzeiten seine Angelegenheit regeln.
Bei der Wahl der Grabstätte sind ebenso wie bei der Wahl der Zeremonie gewaltige Preisunterschiede zu beachten. Allein die Grabstätte kostet 3000 bis 10.000 Euro. Diese Entscheidung müssen meist die Erben treffen. Und viele finden Gefallen an einem Gemeinschaftsgrab als Alternative zum Einzelgrab. "Bestattet werden in dieser Anlage pro Grabstätte 24 Urnen. Entscheidend ist, dass diese Grabstätte dann zu einem günstigen Preis zu haben ist zwischen 1200 und 2000 Euro", erläutert Weber. Dieser Preis enthält die Grabstätte, die Bepflanzung, das Grabmahl und die Grabpflege.
Erbangelegenheiten rechtzeitig regeln
Wer aus dem Leben scheidet, hat meist etwas zu vererben. Doch nicht immer ist es ein kleines oder größeres Vermögen, weiß der Fachanwalt. Oft sind es vor allem Schulden, die die Erben erwarten. "Wenn man bei der Ermittlung des Nachlasswertes feststellt, dass größere Schulden vorhanden sind und Zweifel bestehen, ob das Vermögen ausreicht, um diese Schulden zu decken. Dann sollte man darüber nachdenken, ob man das Erbe nicht ausschlagen möchte", rät Bongartz.
Sachversicherungen wie die Hausrat laufen auch nach dem Tod weiter, bis die Erben sie kündigen. Und die Arbeitsagentur interessiert sich oft auch für das Erbe. Unterstützungszahlungen nach Hartz IV fordert die Agentur im Sterbefall für Jahre rückwirkend zurück, wenn zum Beispiel eine Immobilie vererbt wird. Falls der Verstorbene jedoch in einer Mietwohnung lebte, sollte man daran denken, dass auch langfristige Verträge im ersten Monat nach dem Tod gekündigt werden können. "Wenn beispielsweise noch ein fünf Jahre laufender Mietvertrag besteht und der Erbe die Kündigung versäumt, muss er diesen noch über die gesamte Dauer erfüllen", so Bongartz.
Auch auf dem letzten Weg lauern also Fallstricke in Form von Fristen und Verträgen. Doch auch hier gilt: Sparen ist nicht pietätlos.
Quelle: ntv.de