Falls kein Richter verfügbar Polizei darf selbständig Blutprobe anordnen
24.07.2014, 21:10 Uhr
Je länger mit einer Blutentnahme gewartet wird, umso schlechter lassen sich Alkohol- und Drogenrückstände nachweisen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wer künftig unter Alkoholeinfluss fahrend von der Polizei angehalten wird, muss sich auf eine schnelle Blutprobe gefasst machen. Laut einem Düsseldorfer Urteil sind die Beamten nicht mehr auf einen richterlichen Beschluss für die Entnahme angewiesen.
Polizisten, die in der Nacht bei einem Autofahrer Verdacht auf Fahren unter Alkoholeinfluss schöpfen, dürfen auch ohne richterliche Genehmigung Blut abnehmen lassen. Dies gilt dann, wenn zum betreffenden Zeitpunkt kein Richter verfügbar sein sollte. Dies entschied das Düsseldorfer Landgericht und verurteilte einen Anwalt wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu 1750 Euro Geldstrafe (25 Tagessätze zu 70 Euro). Zudem darf der Mann mindestens sechs Monate lang kein Auto lenken.
Der Dresdner Jurist hatte sich darauf berufen, dass ihm die Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen worden war und gegen deren Verwendung als Beweismittel protestiert. In erster Instanz war er deswegen auch freigesprochen worden. Dagegen war die Staatsanwaltschaft in die Berufung gezogen. Bei einer Atemalkoholprobe hatte das Messgerät rund 0,9 Promille Blutalkoholgehalt angezeigt.
Die Blutprobe hatte einen deutlich höheren Wert von 1,2 Promille ergeben. Die Polizisten hatten argumentiert, je länger sie mit der Blutabnahme gewartet hätten, desto weniger verwertbar wäre das Ergebnis gewesen. Der Anwalt hatte argumentiert, die Beamten hätten nicht zwei Stunden auf den Richter warten wollen.
Quelle: ntv.de, bwe/dpa