Ratgeber

Keine Panik Post von der Inkassofirma

Um Mahnungen mehr Gewicht zu verleihen, drohen Unternehmen mitunter mit der Einschaltung eines Inkassobüros. Das klingt zunächst dramatisch, ist aber kein Grund zur Panik. Zwar können zusätzliche Kosten entstehen - grundsätzlich gelten für das Eintreiben von Forderungen aber die gleichen Regeln, die immer zwischen Schuldnern und Gläubigern gelten. Und handfeste Einschüchterungen sind verboten.

Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin hat bei Verbrauchern trotzdem eine besondere Ehrfurcht vor Inkassobüros ausgemacht: "Viele Empfänger derartiger Schreiben scheint ein ehrfürchtiges Erschauern zu packen, wenn sie 'Inkasso' nur lesen", sagt der Jurist. "Offenbar hält sich der Irrglaube, ein Schreiben von einem Inkassobüro habe eine andere Qualität als ein einfacher Brief des Gläubigers."

Keine Angst vor Schlägertrupps

Die Unternehmen bauen dann darauf, dass einige Leute schon aus Angst überweisen, sagt Jahn. Dabei haben Inkassounternehmen keine besonderen Rechte: "Auch sie müssen sich an die allgemeinen Gesetze halten. Eine strafrechtlich relevante Nötigung ist also auch für Inkassounternehmen unzulässig." Mit dem privaten Besuch furchteinflößender Herren muss also niemand rechnen. Das betont auch Wolfgang Spitz vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen: "Inkassounternehmen sind zur redlichen, gewissenhaften und ordnungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet - und dazu gehört ein fairer und seriöser Umgang mit dem Schuldner."

"Kriminelle Drohungen kommen in der Praxis auch kaum vor", bestätigt der Jurist Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt hinzu. Er rät den Betroffenen, erstmal prüfen, ob die Forderung, um die es in dem Inkassoverfahren gehen soll, überhaupt besteht. "Wenn ich zur Zahlung verpflichtet bin, und ich habe es bloß verpennt, dann sollte ich den Betrag schnell begleichen", rät Reichertz. Anders sieht es aus, wenn die Forderung umstritten ist. Auch das kommt nämlich vor, wobei viele Unternehmen Forderungen an Inkassobüros übergeben, ohne auf einen etwaigen Streit um die Forderung hinzuweisen, hat Reichertz beobachtet. "Deshalb sollten Verbraucher das Inkassobüro zunächst auf etwaige Widersprüche gegen diese Forderung aufmerksam machen." Zusätzlich kann man das Inkassobüro um Einblick in die Akte bitten.

Die Kosten des Inkassoverfahren werden an den Schuldner weitergegeben. Der muss sie allerdings nicht tragen, wenn ein Unternehmen ein Inkassobüro einschaltet, ohne den Verbraucher jemals gemahnt zu haben. Wie hoch die Gebühren ansonsten ausfallen, hängt von der Höhe der Forderung ab. Als Orientierung dient die Vergütung von Rechtsanwälten.

Quelle: ntv.de

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