Ratgeber

Auf Firmenkosten verschickt Private Post kann den Job kosten

Am Postschalter anstellen und Briefmarken kaufen - kann man sich sparen, wenn man Briefe und Päckchen einfach im Postausgang des Arbeitgebers ablegt. Doch wer vorher nicht um Erlaubnis fragt, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen.

Wer die Firmenpost dafür nutzt, seine privaten Päckchen zu verschicken, muss mit einer Kündigung rechnen.

Wer die Firmenpost dafür nutzt, seine privaten Päckchen zu verschicken, muss mit einer Kündigung rechnen.

(Foto: dpa)

Verschicken Arbeitnehmer private Post auf Kosten des Arbeitgebers, kann ihnen eine Kündigung drohen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinla nd-Pfalz (Az.: 8 Sa 220/13).

In dem verhandelten Fall hatte es die Angestellte sehr einfach, private Sendungen in die Firmenpost zu schmuggeln. Sie arbeitete am Empfang und war unter anderem für die Abwicklung des Postverkehrs der Firma zuständig. Innerhalb eines Jahres verschickte die Frau zwölfmal private Päckchen auf Kosten des Arbeitgebers nach Italien. Dem Unternehmen entstanden Kosten von rund 170 Euro. Als das herauskam, kündigte der Arbeitgeber der Frau fristlos.

Die Mitarbeiterin, die 19 Jahre lang in dem Unternehmen beschäftigt war, klagte dagegen.  Die Päckchen hätten medizinische Produkte enthalten, die ihr erkrankter Enkel in Italien benötigt habe. Sie sei damals in einer emotionalen Ausnahmesituation gewesen. Sie habe nie versucht, ihre privaten Paketsendungen zu verheimlichen, auf den Rechnungen des Paketdienstes seien die Kosten gesondert ausgewiesen gewesen. Sie sei deshalb davon ausgegangen, dass die Firma ihr Vorgehen dulde, zumal mehrere Mitarbeiter darüber Bescheid wussten. Wegen dieses Irrtums habe es der Arbeitgeber bei einer Abmahnung belassen können, so die Frau.

Ihre Klage blieb jedoch in erster und zweiter Instanz erfolglos. Die Mitarbeiterin habe eine schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten begangen. Umstände, die ihr Fehlverhalten rechtfertigen können, sah das Gericht nicht. Auch wenn die Frau möglichst schnell medizinische Produkte nach Italien schicken wollte, wäre sie verpflichtet gewesen, den Versand mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Zumindest hätte sie nach der ersten Versendung von sich aus an ihn herantreten und die angefallenen Kosten begleichen müssen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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