Pflegerin klagt nach Kündigung Prozess wegen vier Maultaschen
22.09.2009, 09:26 UhrWaren vier Maultaschen Essensreste oder nicht? Einer Altenpflegerin wurde fristlos gekündigt, weil sie Essen angeblich heimlich entwendet haben soll. Nun beginnt der Prozess.
Eine Altenpflegerin aus Konstanz klagt vor dem Arbeitsgericht in Radolfzell in Baden-Württemberg, weil ihr Arbeitgeber ihr wegen vier Maultaschen fristlos gekündigt hat. Die Frau hatte die Maultaschen abends mitgenommen und angegeben, diese seien vom Abendessen übrig geblieben. Da sie noch zu einer betriebsinternen Fortbildung musste und keine Zeit für eine Fahrt nach Hause hatte, habe sie sich bedient.
Ihr Arbeitgeber, die Konstanzer Spitalstiftung, erklärte dagegen, es habe sich nicht um Essenreste gehandelt. Die Pflegerin habe die für die Bewohner des Heimes bestimmten Maultaschen direkt aus einem Wärmecontainer entnommen und in einer Tasche unter einer Zeitung versteckt. Das gegenseitige Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin sei dadurch missbraucht worden, meint die Spitalstiftung. Sie bewertete die Tat als Diebstahl und kündigte ihr fristlos. Weil ein Gütetermin scheiterte, muss sich jetzt das Arbeitsgericht mit dem Fall befassen.
Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten haben in den vergangenen Monaten für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Am bekanntesten ist der Fall der Berliner Kassiererin, der wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt wurde. Hier wird das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden.
In Friedrichshafen am Bodensee wurde am Jahresanfang einer Bäckerei-Verkäuferin gekündigt, weil 1,36 Euro in der Kasse fehlten. In diesem Fall wurde die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. Arbeitsrechtsexperten meinten, dies könnte auch im Konstanzer Fall geschehen.
Quelle: ntv.de, dpa