Ratgeber

Verwaltungskosten nicht bezahlt Rauswurf durch Uni abgewendet

Ein Student der Technischen Universität Ilmenau hat erfolgreich gegen seinen Rauswurf geklagt, weil er den in Thüringen geforderten Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro aus Protest nicht gezahlt hatte, war er mit Ablauf des Sommersemesters 2007 exmatrikuliert worden. Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass dies rechtswidrig gewesen sei.

Die Kammer hatte bereits im Februar in einer Eilentscheidung erklärt, dass der Student weiterhin immatrikuliert bleibe, bis ein abschließendes Urteil ergangen sei. Zur Begründung erklärten die Richter nunmehr, die Exmatrikulation greife in das durch Artikel 12 des Grundgesetzes garantierte Grundrecht der Berufsfreiheit ein. Es bedürfe einer förmlichen gesetzlichen Grundlage, die einen solchen Eingriff zulasse und die Voraussetzungen regele. An einer solchen gesetzlichen Regelung fehle es aber in Thüringen.

Der Paragraf 69 des Hochschulgesetzes, der die Exmatrikulationsgründe abschließend aufzähle, sehe eine Exmatrikulation wegen der Nichtleistung des Verwaltungskostenbeitrags nicht vor. Es sei der Hochschule auch nicht erlaubt, durch ihre Immatrikulationsordnung unter Bezug auf diesen Paragrafen einen eigenständigen Exmatrikulationsgrund wegen der Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags zu schaffen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Weiter hieß es in der Urteilsbegründung, während andere Bundesländer, die einen vergleichbaren Verwaltungskostenbeitrag erhöben, mit der Einführung zugleich den Katalog des Exmatrikulationsgründe in ihren Hochschulgesetzen erweitert hätten, sei dies in Thüringen im Gesetzgebungsverfahren offensichtlich versäumt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Student wurde bei seiner Klage von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt, die ihm einen Anwalt vermittelt und die Kosten übernommen hatte. Auch der DGB Thüringen erklärte sich solidarisch. Die Einführung des Verwaltungskostenbeitrags komme einer versteckten Studiengebühr gleich, sagte der DGB-Landesvorsitzende Steffen Lemme.

Nach Angaben des Rechtsanwalts Sven Haak, der den Studenten vertrat, zahlten von den 6.500 an der TU Ilmenau eingeschriebenen Studenten 1.011 den Verwaltungskostenbeitrag nur unter Vorbehalt. Auch an Universitäten in Jena und Weimar habe es Boykottaufrufe gegeben.

Quelle: ntv.de

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