Ratgeber

Studienplatz einklagen Rechtsschutz muss zahlen

Hochschulbewerber dürfen ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, wenn sie auf einen Studienplatz klagen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 8 U 179/06), auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.

So habe die Versicherung die Kosten zu tragen, wenn es eine Erfolgsaussicht für die Klage gibt. Dafür müsse der Kläger etwa nachweisen, dass eine Hochschule ihre Kapazität an Studienplätzen in den Vorjahren nicht ausgeschöpft hat.

Zehn Verfahren pro Semester

Um ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen, dürfen Bewerber dem Gericht zufolge auch mehrere Hochschulen gleichzeitig verklagen. Allerdings muss die Versicherung nur zehn Verfahren pro Semester zahlen. Vor Gericht müssen die Hochschulen ihre Berechnungskriterien für die Studienplatzvergabe offen legen. Deckt das Gericht dann weitere Kapazitäten auf, werden die offenen Studienplätze unter allen Klägern verlost.

In dem Fall hatte ein abgelehnter Bewerber 14 Hochschulen auf einen Studienplatz verklagt. Er warf ihnen vor, dass sie weniger Studienplätze vergeben hätten, als tatsächlich vorhanden seien. Die Rechtsschutzversicherung seines Vaters wollte die Kosten aber nicht übernehmen. Zu Unrecht, wie die Richter urteilten: Das Recht auf freie Berufswahl sei vom Grundgesetz gedeckt. Es dürfe nur durch ein Zulassungsverfahren eingeschränkt werden, wenn die Hochschulkapazitäten auch genutzt werden. Damit diese vor Gericht ermittelt werden können, müsse die Rechtsschutzversicherung die Kosten für solche Klagen tragen, die zumindest eine Aussicht auf Erfolg haben.

Quelle: ntv.de

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