Ratgeber

Bei Kurzarbeit Riester-Beitrag senken

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die laufenden Beiträge zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge lassen sich in Zeiten mit weniger Einkommen anpassen. Ist das Unternehmen zum Beispiel in Kurzarbeit, können Sparer ihre Einzahlungen in eine Riester-Rente verringern oder aussetzen, teilt die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin mit, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Auch die Zulagen würden dann allerdings gekürzt, oder sie entfallen ganz.

Mindesteigenbetrag sinkt

Der Mindesteigenbetrag, dessen Zahlung Sparern die vollen Zulagen bringt, könne durch Kurzarbeit sinken. Denn zu seiner Berechnung wird das Vorjahreseinkommen herangezogen. Riester-Sparer, die jetzt kurzarbeiten, müssen 2010 für volle Zulagen also weniger einzahlen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge treffen Arbeitnehmer und Chef Abreden auf Unternehmensebene. Die gesetzlichen Rentenansprüche wachsen in der Kurzarbeit - allerdings weniger stark. Denn die Einzahlungen fallen auch geringer aus.

 

Quelle: ntv.de, dpa

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