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Umstrittene Klausel vor Gericht Riester-Rente darf nicht einfach gekürzt werden

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Leider oft wenig rentabel ...

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Teuer, unrentabel, entbehrlich: Die Riester-Rente ist umstrittener denn je. Und für Versicherte meist unrentabel. Erst recht dann, wenn die Versicherung auch noch den einst vereinbarten Rentenanspruch kürzt. Das geht aber so nicht in Ordnung.

Unerfreulicherweise haben in den letzten Jahren einige große Versicherer vereinbarte Riester-Renten nachträglich zurechtgestutzt. Das Landgericht Köln hat nun zugunsten eines Riester-Sparers entschieden, dass die Versicherungsgesellschaft Zurich Deutscher Herold nicht eine einseitige Kürzung seines Rentenanspruchs vornehmen kann. Die in der Police verwendete Klausel, wonach der Versicherer die Rente bis zum Rentenbeginn einseitig herabzusetzen kann, ist unwirksam, urteilten die Richter (Az.: 26 O 12/22). Was zur Folge hat, dass der Versicherer die Riester-Rente ihres Kunden auch in Zukunft nicht aufgrund der Klausel kappen darf.

Wie war der Fall?

In dem verhandelten Fall spart der Versicherte seit dem Jahr 2006 in eine fondsgebundene Riester-Rente des Tarifs "Förder Renteinvest". Bereits im Jahr 2017 senkte die Zurich ihm per Mitteilung jedoch einseitig den sogenannten Rentenfaktor. Dies ist die Rechengröße, mit der das angesparte Kapital in eine lebenslange Monatsrente umgerechnet wird. Die Folge: Je 10.000 Euro erspartem Kapital soll der Kunde ab Rentenbeginn statt der im Versicherungsschein vereinbarten 37,34 Euro Monatsrente nunmehr nur noch 27,97 Euro erhalten. Das entspricht einer Rentenkürzung um fast ein Viertel.

Gegen die Kürzung seiner späteren Rentenzahlung hatte der Versicherte vor rund einem Jahr geklagt und dabei Unterstützung von der Bürgerbewegung Finanzwende erhalten. Laut Urteil durfte sich der Versicherte auf diese Angaben im Vertrag verlassen - auch dann, wenn sie nicht mit dem Wort "Garantie" versehen war. Der Versicherer hatte das bestritten.

Der Erfolg vor Gericht hat nach Auffassung von Finanzwende Signalwirkung – sowohl für die Anbieter als auch für tausende Versicherungsnehmer. Denn bei dem Streit geht es auch um die Grundsatzfrage, ob Versicherer eine ursprünglich vereinbarte Rente nachträglich kürzen dürfen, zum Beispiel aufgrund niedriger Zinsen am Kapitalmarkt. Der Verein verweist darauf, dass viele Rentenversicherungen bei der Zurich und anderen Versicherungsunternehmen ähnliche Klauseln beinhalten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Zurich Deutscher Herold kann dagegen in Berufung gehen.

Was ist die Riester-Rente?

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Die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Form der Riester-Rente wurde 2002 aus der Taufe gehoben, um die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossene Senkung des gesetzlichen Rentenniveaus zu kompensieren. Doch das staatlich geförderte Vorsorgeprodukt stößt auf so einige Vorbehalte. Kritiker sehen und sahen darin eher eine Subventionierung der Banken- und Versicherungswirtschaft und eine De-facto- Rentenkürzung durch die Politik.

Denn die entsprechenden Produkte kosten den Sparer zu viel an Provisionen und Verwaltung. Das schmälert die Rendite der Sparer und bereichert stattdessen Banken und Versicherungen. Zudem senkt auch die mangelnde Flexibilität der Produkte durch ein staatlich begrenztes Risiko die Renditemöglichkeiten. Wenig verwunderlich, greifen so auch weit weniger Bürger als beabsichtigt auf das Vorsorgeprodukt zurück. Dabei tut eine zusätzliche private Altersvorsorge eigentlich Not, um später nicht zu darben.

Quelle: ntv.de, awi

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