Ratgeber

Anbieter müssen nachbessern Riestern wird transparenter

Die Bundesregierung verpflichtet Banken und Versicherungen ihre zum Teil hohen Gebühren bei der Riester-Rente konkret auszuweisen. Zudem soll auf jedem Riester-Check eine Modellrechnung über die Höhe der garantierten Rente zu finden sein und bei einem Anbieterwechsel sollen künftig die Kosten begrenzt werden.

Rietern wird Transparenter - aber auch lukrativer?

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Verbraucher sollen Riester-Rentenverträge künftig leichter verstehen und besser miteinander vergleichen können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die Einführung einheitlicher Produktinformationsblätter, in denen Riester-Anbieter die wichtigsten Eckpunkte von Finanzprodukten zur staatlich geförderten Privatvorsorge auflisten müssen. Vorgesehen sind außerdem Erleichterungen beim Wechsel von Riester-Anbietern und für die private Altersvorsorge mit Wohneigentum. Verbraucherschützer und Versicherungswirtschaft begrüßten die Neuerungen.

Die Neuerungen bei der Riester-Rente sähen ein "standardisiertes anbieter- und produktübergreifendes Produktinformationsblatt" vor, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Gestaltung und Inhalt würden vorgegeben. Verpflichtend für die Beipackzettel seien "eine übersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten, der Rendite-Erwartungen und des Anlage-Risikos". Dadurch sollen Verbraucher vor Vertragsabschluss einen Überblick über die Elemente der Verträge bekommen.

Beim Wechsel des Riester-Anbieters sollen künftig die Kosten begrenzt werden, wie das Finanzministerium mitteilte. Demnach sollen bei einem Wechsel fortan nur noch höchstens 50 Prozent des übertragenen Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtigt werden. Auch bei den Anbietern, die Verbraucher verlassen, sollen Wechselkosten nach Angaben des Ministeriums gedeckelt werden.

Wohn-Riester wird flexibler

Beim sogenannten Wohn-Riester, also der Vorsorge über Wohneigentum, sollen Verbraucher das angesparte Kapital in Zukunft flexibler nutzen können, wie das Finanzministerium mitteilte. Derzeit kann Kapital aus Verträgen zum Wohn-Riester nur eingeschränkt entnommen werden. Dies soll laut Ministerium nun geändert werden. Altersvorsorgevermögen solle in Zukunft "jederzeit für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden" können.

Die Wohnriester-Förderung solle zudem für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutzten Wohnungen genutzt werden können, teilte das Ministerium mit. Voraussetzung sei, dass die Ausgaben sich auf mindestens 6000 Euro belaufen und innerhalb von drei Jahren nach Kauf oder Fertigstellung einer Immobilie anfallen. Die Regelung gelte zudem für Aufwendungen von über 30.000 Euro. Sachverständige müssten jedoch bestätigen, dass das Kapital mindestens zur Hälfte für den barrierefreien Umbau verwendet wurde.

Beiträge zur sogenannten Basisvorsorge fürs Alter sollen künftig bis zu einer Schwelle von 24.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können, teilte das Finanzministerium mit. Bisher ist dies bis zu einer Schwelle von 20.000 Euro möglich. Zur Basisvorsorge gehören auch die Ausgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung. Daneben sollen künftig Ausgaben für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mit dieser Regelung geltend gemacht werden können.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte, die Neuerungen seien "ein richtiger Schritt zu mehr Kundenorientierung". Jedoch sollten nun weitere "Vorschläge folgen, die sich unmittelbar im Portemonnaie des Verbrauchers auswirken", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßte die Neuerungen grundsätzlich. "Diverse Einzelheiten der neuen Regelung sind aus unserer Sicht allerdings noch stark erörterungsbedürftig", erklärte der Verband.

Quelle: ntv.de, AFP

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