Es geht nicht mehr Scheiden tut weh
16.01.2007, 13:43 UhrAuch wenn die Scheidung einer Ehe vor Gericht nur zehn bis 20 Minuten dauert, die finanziellen und psychischen Folgen sind enorm. Wo vorher nur Sonnenschein herrschte, die gemeinsame Zukunft geplant und erarbeitete wurde, ziehen dichte Wolken auf. Die Hauptfragen sind nur noch, wer bekommt was, wer zahlt für wen, was wird mit den Kindern.
Glücklich können sich diejenigen schätzen, die für den Fall der Fälle einen Ehevertrag geschlossen haben. Dieser verhindert viele Unstimmigkeiten bevor es zu nervenaufreibenden Auseinandersetzungen kommt.
Kinder sind Hauptleidtragende
Die Hauptleidtragenden einer Scheidung sind meist die Kinder. Um sie wenigstens finanziell besser abzusichern, wird künftig ein neues Unterhaltsrecht gelten. Grundsätzlich gilt: Die Partner, bei dem das gemeinsame Kind nicht lebt, ist unterhaltspflichtig. Grundlage der Berechnungshöhe ist das bereinigte Nettoeinkommen. Allerdings muss den Erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen ein Existenzminimum von monatlich 890 Euro (West) bzw. 820 Euro (Ost) bleiben. Als Richtwert für die Unterhaltshöhe gilt die so genannte Düsseldorfer Tabelle.
Betreut ein Ehegatte gemeinsame Kinder, hat er Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Allerdings beschneidet die neue Gesetzgebung den Ehegattenunterhalt deutlich. Bislang galt, dass Mütter gar keine Arbeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des jüngsten Kindes anzunehmen brauchen. Künftig gilt: Ist eine Kinderbetreuung vor Ort möglich, kann eine Arbeitsaufnahme auch früher zugemutet werden. Zudem ist der Partner auch verpflichtet eine Arbeit anzunehmen, wenn damit ein geringerer Lebensstandard als in der Ehe verbunden ist.
Trennungszeit
Eine sofortige Scheidung ist in den seltensten Fällen möglich. Der Scheidung muss die Trennungszeit vorausgehen. Sie beginnt wenn beide Partner für sich selbständig leben. Voraussetzung sind getrennte Schlafzimmer und separates Wirtschaften. Ist die Scheidung von beiden Partnern gewollt, beträgt die Trennungszeit ein Jahr. Will hingegen nur ein Partner die Scheidung, wird das Scheitern der Ehe erst nach drei Jahren vermutet. Während der Trennungszeit laufen alle Versicherungen weiter, als bestünde die Ehe. Erst nach der Scheidung muss jeder für seinen Versicherungsschutz sorgen. Das gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung, wenn ein Ehepartner beitragsfrei mitversichert war.
Sorgerecht
Sind Kinder vorhanden, behalten nach der Trennung beide Partner das elterliche Sorgerecht. Falls die Ex-Partner das alleinige Sorgerecht beantragen, wird es demjenigen zugesprochen, der nach Ansicht des Familiengerichts am besten geeignet erscheint, für Pflege und Erziehung der Kinder zu sorgen.
Vermögen und Schulden
Der gemeinsame Hausrat soll nach der Scheidung gerecht und zweckmäßig aufgeteilt werden. Allerdings gilt: Wer für minderjährige Kinder sorgt erhält Kühlschrank, Herd und Esszimmer. Auto und fest installierte Küche gehören übrigens nicht zum Hausrat. Auch bei einer Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens. Das gilt auch für Erbschaften oder Lottogewinne während der Ehe. Ein Zugewinnausgleich findet allerdings für Vermögen statt, das während der Ehe von beiden Partnern erwirtschaftet wurde. Derjenige, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Zugewinns ausgleichen. Der Anspruch muss allerdings innerhalb von drei Jahren nach der Scheidung geltend gemacht werden, sonst verjährt er.
Wurde von einem Partner allein ein Kredit aufgenommen, ist dieser auch nach der Scheidung für den Kredit allein verantwortlich. Gemeinsame Schulden werden geteilt. Hat ein Partner einen gemeinsamen Kredit allein getilgt, kann er nach Beendigung der Ehe die Hälfte der gezahlten Beträge vom anderen Partner zurückverlangen; allerdings nur, wenn er nicht Alleinverdiener war.
Quelle: ntv.de