Ärger mit dem Stromanbieter Schlichtungsstelle soll helfen
25.10.2011, 17:52 UhrDen Teldafax-Kunden wird sie nicht mehr nutzen, doch vielen anderen Kunden, die mit ihrem Stromversorger im Clinch liegen, vielleicht schon: die Schlichtungsstelle Energie, die im November ihre Arbeit aufnimmt. Sie soll etwa bei Ärger mit Rechnungen oder verpatzten Anbieterwechseln helfen. Allerdings können sich Verbraucher auch jetzt schon wehren.
Bei einem Streit mit ihrem Energieversorger haben Verbraucher künftig eine neue Anlaufstelle. Ab dem 1. November können sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Die Einrichtung, die von Verbänden der Energiewirtschaft und Verbraucherschützern getragen wird, soll langwierige und teure Gerichtsverfahren möglichst überflüssig machen.
Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen. Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern.
Frist setzen
Nicht selten kommt es auch zu Problemen beim Anbieterwechsel. Auch hier hilft die neue Schlichtungsstelle. Doch auch ohne sie können Verbraucher aktiv werden. Wenn der Wechsel des Stromanbieters zu lange dauert, setzen Verbraucher dem neuen Lieferanten am besten schriftlich eine Frist. Denn der Kunde hat das Recht auf einen Wechsel innerhalb von drei Wochen nach der Neuanmeldung. Manche Stromanbieter könnten derzeit wegen des großen Andrangs nicht sofort liefern, sagt Claudia Bruhn von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Der Text für die Fristsetzung könne etwa so lauten: "Wie Sie mir in Ihrem letzten Schreiben angekündigt haben, sollte die Versorgung eigentlich bis zum Tag X aufgenommen werden, passiert ist aber nichts. Wenn bis zum Tag Y der Wechsel nicht vollzogen ist, werde ich vom Vertrag zurücktreten."
Anmeldedatum entscheidet
Die dreiwöchige Frist gilt offiziell ab dem Tag, an dem der Kunde beim neuen Anbieter angemeldet ist. " Das ist aber nicht der Tag, an dem er zum Beispiel im Internet den Online-Antrag ausgefüllt hat", so Bruhn. Den Anmeldetag lege das Unternehmen fest. "Insgesamt können aus den drei Wochen dadurch auch fünf oder sechs Wochen werden, mehr aber nicht", erklärte Bruhn.
Ganz ohne Licht steht aber kein Verbraucher da. Liefert der neue Anbieter nicht rechtzeitig nach der Kündigung, springt automatisch der lokale Grundversorger ein, beruhigte Bruhn: "Da ist es beim Strom besser als beim Telefon oder Internet, weil Sie keine Angst haben müssen, mal ein paar Monate ohne dazustehen." Ein Dauerzustand sollte die Grundversorgung aber nicht werden, denn sie ist unverhältnismäßig teuer.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa