Ratgeber

Mobbing mit Verfallsdatum Schmerzensgeld zeitnah einklagen

Wer Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings geltend machen will, muss rechtzeitig aktiv werden. Erst zwei Jahre nach den Vorfällen zu klagen, ist zu spät, der Anspruch ist dann verwirkt.

Wer wegen Mobbings im Beruf Schmerzensgeld verlangt, sollte zeitnah vor Gericht ziehen. Sonst verjährt der Anspruch.

Wer wegen Mobbings im Beruf Schmerzensgeld verlangt, sollte zeitnah vor Gericht ziehen. Sonst verjährt der Anspruch.

(Foto: dpa)

Der Deutsche Anwaltverein weist auf die kurze Verjährungsfrist von Schmerzensgeldansprüchen bei M obbing hin und beruft sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az.: 5 Sa 525/11).

In dem verhandelten Fall fühlte sich ein Personalfachberater von seinem Vorgesetzten gemobbt. Im Jahr 2007 war er wegen eines Überlastungssyndroms für 52 Tage krankgeschrieben, im Jahr 2008 waren es 216 Tage. 2009 war er bis August durchgehend arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis, das endgültig am 28. Februar 2010 endete. Am 28. Dezember 2010 erhob der frühere Mitarbeiter eine Schmerzensgeldklage wegen Mobbings.

Ohne Erfolg: Sein Anspruch sei verwirkt, entschied das Gericht. Nach Aussage des Klägers seien die Mobbing-Vorfälle 2006 bis 2008 passiert. Erst rund zwei Jahre später habe der frühere Mitarbeiter seinen Schmerzensgeldanspruch damit geltend gemacht. Dadurch habe er die Interessen des Arbeitgebers in einer Weise missachtet, die gegen Treu und Glauben verstößt. Der habe zu dem Zeitpunkt annehmen dürfen, nicht mehr mit Schmerzensgeldansprüchen konfrontiert zu werden.

Grundsätzlich sollte ein von Mobbing Betroffener versuchen, sich nicht in die Opferrolle drängen zu lassen. Auch wenn es schwerfällt: Betroffene gehen am besten auf den mobbenden Kollegen zu und bitten um ein Gespräch unter vier Augen. Bei dem Gespräch könnten eventuell vorhandener Neid gedämpft und Missverständnisse ausgeräumt werden. Außerdem bekomme der Mobber so die Chance, einzulenken und sein Verhalten zu ändern, ohne dabei sein Gesicht zu verlieren.

Bringt auch ein Gespräch nicht weiter, bleibt Arbeitnehmern letztlich nur die Kündigung oder der Gang vor Gericht, um Schadenersatz und Schmerzensgeld einzuklagen. Allerdings sind die Ansprüche vor Gericht nur sehr schwer durchsetzbar. Wer sich dafür entscheidet, muss die Schikanen im Detail darlegen können. Mobbing-Opfer sollten deshalb eine Art Tagebuch führen, in dem sie alle Vorwürfe notieren.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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