Ratgeber

Nur streuen reicht nicht Schneeräumen ist Pflicht

Schnee sieht romantisch aus, macht aber vor allem Hausbesitzern viel Arbeit. Dabei gibt es sogar gesetzliche Vorgaben, wie genau ein Weg zu räumen ist - und wann.

Bei Schnee und Eis führt kein Weg am Räumen der Gehwege vor dem Haus vorbei. Generell sind dafür die Grundstückseigentümer und Vermieter verantwortlich - im Mietvertrag können hierzu aber auch die Mieter verpflichtet werden.

Schneit es über längere Zeit, muss auch mehrfach am Tag geräumt werden.

Schneit es über längere Zeit, muss auch mehrfach am Tag geräumt werden.

"Nur streuen reicht nicht", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. "Streuen ist eine Sofortmaßnahme gegen Glatteis." Früher oder später müssten aber Eis und Schnee beseitigt werden. Das gelte für alle Wege mit Publikumsverkehr, also auch die Strecke zu den Mülltonnen. Bei Dauerschneefall ist es ausreichend, wenn dann gefegt wird, sobald es nur noch geringfügig oder gar nicht mehr schneit. Kommt es aufgrund der Eisglätte zu einem Unfall, hat der gestürzte Passant unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn an der Unfallstelle die Winterpflichten nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Schneit es über längere Zeit, muss auch mehrfach am Tag geräumt werden, sagt Ropertz. Die örtlichen Satzungen regeln die Zeiten für das Räumen. Ist das nicht der Fall, können sich Eigentümer und Mieter an der Rechtsprechung orientieren. Unter der Woche beginnt der Winterdienst laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz im Regelfall um 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 8 oder 9 Uhr. Diese Räum- und Streupflicht endet normalerweise nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge gegen 20 Uhr, außer an Orten mit erheblichem Publikumsverkehr. Zu diesen zählen beispielsweise Kinos oder Restaurants, hier muss sogar nach 22 Uhr noch für Sicherheit gesorgt werden.

Auch beim Schnee auf dem Dach müssen Hausbesitzer aufpassen: Hier sollte die weiße Decke geräumt werden, bevor ihre maximale Traglast ausgereizt ist. Einige Zentimeter hält das Dach aus, aber verdichtet sich der Schnee zu Eis, kann Einsturzgefahr drohen. So könne zehn Zentimeter Nassschnee bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen, erklärt Horst Lenz, Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Eine ebenso dicke Eisschicht könne sogar ein Gewicht von bis zu 90 Kilogramm pro Quadratmeter haben.

Wie viel ein Dach tragen muss, ist abhängig davon, in welcher Schneelastzone das Haus steht, erläutert Lenz. In Gebieten mit dem niedrigsten Schneeaufkommen müssten Dächer mindestens 75 Kilogramm je Quadratmeter halten können. Die Werte für das jeweilige Dach können Hausbesitzer im Standsicherheitsnachweis des Dachs nachlesen oder beim örtlichen Bauamt erfragen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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