Erbrecht Schnell noch Vorteile sichern
12.12.2008, 11:33 UhrBeim neuen Erbrecht von 2009 werden Kinder bessergestellt. Dennoch kann es sich lohnen, Immobilien noch vor Silvester, also nach altem Recht, zu übertragen. In manchen Fällen lassen sich die Vorteile des alten und des neuen Rechts kombinieren, erläutert die Bundesnotarkammer in Berlin.
Das alte Recht hat den Vorteil, dass der Wert einer Immobilie niedriger angesetzt wird - die neue Regelung sieht hingegen einen höheren Freibetrag vor. Wird beides gekoppelt, können Eltern auch in den kommenden Jahren noch Vermögen übertragen, ohne dass die Kinder Steuern zahlen müssen. Denn der Freibetrag, der alle zehn Jahre ausgeschöpft werden kann, ist dann noch nicht ausgereizt.
Verkehrswert und Freibetrag
Ein Beispiel verdeutlicht, wie das funktioniert: Überträgt ein Vater noch in diesem Jahr das Haus auf seine Tochter, wird der Wert mit 50 bis 60 Prozent des sogenannten Verkehrswertes veranschlagt. Das ist eine Privilegierung der Immobilie durch den Gesetzgeber, die 2009 nicht mehr gilt.
Ein Haus mit einem Verkehrswert von 400.000 Euro kann in diesem Jahr also mit großer Wahrscheinlichkeit steuerfrei übertragen werden. Denn der Freibetrag von Kindern beläuft sich auf 205.000 Euro. Da er sich im kommenden Jahr mit Inkrafttreten des neuen Rechts auf 400.000 Euro erhöht, bleiben der Tochter für Schenkungen in den kommenden Jahren noch 195.000 Euro als Freibetrag. Würde die Immobilie erst im kommenden Jahr übertragen und mit ihrem vollen Wert von 400.000 Euro angesetzt, wäre der Freibetrag der Tochter auf zehn Jahre hin bereits ausgeschöpft. Für weitere Schenkungen fielen dann also Steuern an.
Quelle: ntv.de