Ratgeber

So vergleichen Sie richtigSchwankende Energiepreise: Wechsel kann sich lohnen

08.04.2026, 06:37 Uhr
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Strom- und Gaspreise im Fokus: Mit einem gezielten Anbieterwechsel können Haushalte mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn)

Strom- und Gasverträge gehören jetzt - mehr denn je - in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand. So können Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen, nicht unnötig viel für Energie auszugeben.

Die Preise für Energie schwanken - nicht zuletzt durch Kriege und Krisen - weiterhin stark. Die Verbraucherzentrale Bayern weist Verbraucherinnen und Verbraucher darum darauf hin, dass mit einem gezielten Vergleich bei Strom- und Gasverträgen und einem entsprechenden Anbieterwechsel enorme Einsparungen von mehreren Hundert Euro im Jahr möglich sind.

Die Verbraucherschützer raten dabei, wie folgt vorzugehen:

  • Bewusste Nutzung von Vergleichsportalen: Vergleichsportale bieten einen guten Überblick über die Angebote am Markt. Aber Achtung: Auch sie enthalten nicht sämtliche Anbieter und Tarife. Es lohnt sich, mehrere Vergleichsportale zu nutzen und zudem die Angebote des örtlichen Versorgers unter die Lupe zu nehmen. Außerdem hilft es, möglicherweise voreingestellte Filter der Vergleichsportale abzuwählen. Zum Beispiel sollten Boni nicht eingerechnet werden, eine direkte Wechselmöglichkeit nicht vorausgesetzt werden - das ermöglicht eine größere Auswahl an Tarifen. 

  • Genaue Prüfung der Vertragsbedingungen: Die Laufzeit eines Strom- oder Gasvertrags sollte möglichst kurz, die Preisgarantien fair und die Konditionen transparent sein. Das sei wichtig, um flexibel auf Veränderungen am Markt reagieren zu können.

  • Sorgfältiger Check des Anbieters: Ist ein passender Tarif gefunden, kann das Angebot des Vergleichsportals mit dem direkt beim Anbieter abgeglichen werden - mitunter können die Konditionen variieren.

Kundinnen und Kunden, die sich in der Grundversorgung eines Strom- oder Gasanbieters befinden, können mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu einem anderen Anbieter wechseln. Einen Sondertarif können Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - die in der Regel bei 12 oder 24 Monaten liegt - mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Erhöht der aktuelle Anbieter die Preise, können Kundinnen und Kunden zudem von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (meist 2-4 Wochen Frist), über das der Versorger informieren muss. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Zudem muss der Versorger transparent über die Preiserhöhung informieren; andernfalls kann diese unwirksam sein. Die Kündigung sollte schriftlich, etwa per E-Mail oder Brief, erfolgen und explizit auf die Preisänderung Bezug nehmen.

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Quelle: ntv.de, awi/dpa

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