Ratgeber

Gericht entscheidet Schwarzarbeiter unfallversichert

Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt gab einem heute 52 Jahre alten Mann aus dem Kosovo Recht, der mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik eingereist war. Der Mann erlitt auf einer Baustelle im südhessischen Heppenheim einen schweren Unfall und musste mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma sowie weiteren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden.

Die Baufirma hatte ihn nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Deshalb wollte die Berufsgenossenschaft die von den Ärzten dringend empfohlene Neurorehabilitation nicht bezahlen. Der Mann könne genauso gut als Selbstständiger gearbeitet haben und sei dann nicht durch die Unfallversicherung abgesichert, argumentierte die Berufsgenossenschaft.

Verz ögerung der medizinischen Behandlung nicht zumutbar

Die Darmstädter Richter widersprachen und verpflichteten die Berufsgenossenschaft, die Kosten der Rehabilitation zunächst darlehensweise zu übernehmen. Wenn sich wider Erwarten im Hauptsacheverfahren herausstellen sollte, dass das Unfallopfer selbstständig tätig war, könne sie das Geld zurückfordern. Dem Unfallopfer sei jedoch nicht zuzumuten, bis zum Abschluss des Verfahrens zu warten. Eine Verzögerung der Behandlung könne zu irreversiblen Schäden und lebenslanger Pflegebedürftigkeit führen.

Nach Auffassung der Richter ist für die Unfallversicherung nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber den Beschäftigten bei der Sozialversicherung angemeldet hat. Wichtig sei allein, dass das Opfer zum Unfallzeitpunkt nicht selbstständig tätig war, sondern einer eigentlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachging. Der Beschluss ist unanfechtbar (Aktenzeichen: AZ L 3 U 160/07 ER).

Quelle: ntv.de

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