Ratgeber

Letzte Hoffnung für Steuersünder Selbstanzeige als Ausweg

Nach einer Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft entgehen dem Fiskus jährlich bis zu 30 Milliarden Euro. Der Grund: Steuerhinterziehung. Offizielle Daten von Seiten des Staates gibt es nicht. Im letzten veröffentlichen Berichtsjahr 2004 des Bundesfinanzministeriums konnten die Beamten der Steuerfahndung mehr als 1,6 Milliarden Euro für den Staat retten. Mehr als 37.000 Fälle mussten dazu bearbeitet werden.

Wer jetzt angesichts der Ankündigung einer Serie von Ermittlungen auf Grund eines Datensatzes mit hunderten von Tätern schuldbewusst kalte Füße bekommt, liebäugelt vielleicht mit einer Selbstanzeige und Milde des Fiskus. Diesen Hoffnungsschimmer kann er aber gleich wieder bei Seite legen. Die Möglichkeit, begangene Steuersünden mit einer strafbefreienden Amnestieregleung zu beseitigen, bot sich nur bis März 2005.

Zeitpunkt entscheidend

Eine Selbstanzeige ist zwar immer noch möglich, macht wahrscheinlich aber für den Personenkreis keinen Sinn, dessen Datensatz sich auf den Datenträgern befindet, die den Behörden zugespielt wurden. Straffrei geht man nur aus, wenn der Fiskus von der gemeldeten Tat zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis erlangt hat. Findet im Finanzamt eine Betriebsprüfung statt, kann die Selbstanzeige noch erfolgen, bis der Steuersünder seine Belege auf den Behördentisch legt (Finanzgericht Münster: Az. 6K5364/04).

Die Selbstanzeige hat allerdings weitreichende Folgen. Üblicherweise beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre. Meldet man sich schuldbewusst beim Finanzamt, verlängert sich die Verjährungsfrist auf zehn Jahre. Das Finanzamt hat so die Möglichkeit, über die aktuellen Steuerbescheide hinaus bereits bestandskräftige Steuerbescheide auf Grundlage der nachgemeldeten Angaben zu korrigieren.

Finanzielle Folgen und Freiheitsstrafen

Die finanziellen Folgen sind nicht minder schwer. Wurden beispielsweise Betriebseinnahmen verheimlicht, müssen nicht nur Umsatz-, Einkommens-, Gewerbe- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag nachgezahlt werden. Hinzu kommen Hinterziehungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat. Daraus werden sechs Prozent im Jahr. Im schlimmsten Fall kann dies bei einem zehnjährigen Nachzahlungszeitraum sich bis auf 60 Prozent summieren. Im Gegenzug kann der Schuldige mit Straffreiheit rechnen übrigens auch dann, wenn per Saldo gar keine Steuern nachzuzahlen sind oder sogar eine Erstattung erfolgt.

Wird der Steuerhinterzieher ohne Selbstanzeige ertappt, kann das weitreichende Folgen haben. Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand. Sie wird mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren geahndet. Besonders schwer ist der Fall, wenn der Täter zum Beispiel aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt haben. Selbst der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar.

Quelle: ntv.de

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