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So warm muss sein Ärger beim Heizen

Ihre Heizung ist voll aufgedreht und die Wohnung bleibt trotzdem kalt? Zeit für ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vermieter! Denn schließlich hat der für ausreichend Wärme in der Mietwohnung zu sorgen. Welche Temperaturen wann genau vorgeschrieben sind, hier unser Überblick:

An einem Wintertag gibt es fast nichts Schöneres, als von einem langen Spaziergang in der Kälte wieder in eine angenehm geheizte Wohnung zu kommen. Ärgerlich nur, wenn man sich dann in den eigenen vier Wänden nicht aufwärmen kann, sondern zu frösteln anfängt.

Recht auf geheizte Wohnung

Das muss nicht sein: Denn der Mieter hat ein Recht auf eine geheizte Wohnung, und zwar an allen kalten Tagen.

Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund: „Die Heizperiode läuft normalerweise vom 1. Oktober bis zum 31. März. Mittlerweile ist es häufig so, dass im Mietverträgen auch vereinbart wird, dass die Heizperiode schon am 15. September beginnt, aber eigentlich ist es völlig egal, wann die Heizperiode beginnt, denn Mieter haben Anspruch auf eine warme Wohnung. Und wenn es im September kalt ist muss der Vermieter die Heizung anstellen, damit der Mieter eine bestimmte Temperatur in der Wohnung bekommt.“

Vorgeschriebene Raumtemperaturen

Als Mindeststandard sind 20 bis 22 Grad vorgeschrieben. In den einzelnen Räumen darf die Temperatur aber unterschiedlich hoch sein. In Wohnräumen und der Küche geht man von mindestens 20 Grad aus,  Im Badezimmer sollte die Temperatur mindestens 22 Grad betragen können, in Schlafzimmer und Flur reichen dagegen 18 Grad.

Diese Temperaturen sind allerdings nicht rund um die Uhr vorgeschrieben.

Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund: „Von sieben Uhr morgens  bis etwa 22 Uhr da müssen die Temperaturen zwischen 20 und 23 Grad erreicht werden in der Wohnung, danach darf der Vermieter die Heizung absenken, aber auch danach darf es nicht kalt werden, sondern auch nach 22 Uhr oder nach 23 Uhr muss mindestens 18 Grad erreicht werden können.“

Wohnungsmängel schnell melden

Funktioniert die Heizung nicht, sollten sich Mieter sofort mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund: „Wird es in der Wohnung nicht richtig warm, beispielsweise weil die Heizung nicht funktioniert, ist das ein Wohnungsmangel, das heißt der Mieter muss  diesen Mangel seinem Vermieter sofort anzeigen , das heißt er sollte ihn schriftlich benachrichtigen  und ihn auffordern,  diesen Mangel zu beseitigen. Bis der Mangel beseitigt ist kann der Mieter die Miete kürzen - je umfangreicher, je kälter es in der Wohnung ist.“

Schadenersatz ist möglich

Manche versuchen, der Kälte mit Heizlüftern beizukommen. Die sorgen schnell für warme Füße, ziehen aber bekanntlich auch viel Energie aus der Steckdose. Das kann sich dann bei der nächsten Stromabrechnung böse bemerkbar machen.

Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund: „Das wäre eine Schadensersatzposition, die der Mieter geltend machen könnte, das heißt, wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist das heißt - der Mieter muss einmal eine Mahnung geschickt haben - dann kann er diese Stromkosten als Schadensersatz einfordern.“

Pflichten des Mieters

Doch nicht nur der Vermieter ist in der Pflicht.  Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Heizung auf jeden Fall mindestens auf Frostschutz eingestellt ist.

Und wegen der Energiekosten und möglicher Schimmelbildung sollte man im eigenen Interesse darauf achten, die Zimmer nicht  komplett auskühlen zu lassen. Denn dann kann Feuchtigkeit im Raum kondensieren, es bildet sich Schimmel. 

Dennoch meint Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: „Es gibt keine Heizpflicht für Mieter. Also der Vermieter muss dafür sorgen, dass  die Wohnung warm werden kann  aber der Mieter muss nun seinerseits nicht  jeden Tag 20 bis 23 Grad in der Wohnung  halten. Wenn er in Urlaub ist, muss er natürlich nicht heizen. Wenn er tagsüber außer Haus ist, weil er berufstätig ist, muss er nicht heizen.“

Und es gibt ja auch andere beliebte Möglichkeiten neben der Heizung, es sich in der Wohnung kuschelig und gemütlich zu machen…

Quelle: ntv.de

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