Vorsicht vor falschen Angaben Ärger mit der Spesenabrechnung
13.05.2014, 18:30 UhrWer für seinen Arbeitgeber auf Reisen geht, hat Anspruch auf Kostenerstattung. Das heißt, die Fahrt mit dem Zug, Auto oder ein Flug werden vom Chef erstattet. Und auch an den Mahlzeiten oder Restaurantbesuchen beteiligt sich der Arbeitgeber. Soweit die Theorie, die Praxis ist komplizierter. Und da zeigt, sich, die Spesenabrechnung ist ein heikles Kapitel. Wer hier Fehler macht, riskiert eine Kündigung.
Wenn Lothar Wenzel arbeitet, sitzt er nicht am Schreibtisch. Und sein Hauptarbeitsgerät ist die Kamera. Lothar Wenzel ist Privatdetektiv und er jagt Spesenbetrüger. Vor einigen Wochen observierte Wenzel eine Frau. Die Fotos zeigen sie in privater Umgebung, gegenüber ihrem Arbeitgeber behauptete sie, auf Dienstreise zu sein. Die vermeintliche Fahrt rechnete sie ab.
Bei Spesenbetrug droht Kündigung
Arbeitsrechtler kennen diese Fälle leider allzu oft. Auf Fehler in der Spesenabrechnung ihrer Mitarbeiter reagieren viele Unternehmen empfindlich, wie Christian Kerner vom Deutschen Anwaltverein erklärt: "Spesenabrechnungen kommen sehr häufig in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor. Eine falsche Spesenabrechnung kann einen Betrugstatbestand darstellen und kann zu einer Kündigung führen. Das kommt sehr häufig vor."
Es sind oft Kleinigkeiten, die Detektiv Lothar Wenzel auf den Plan rufen. Ein Chef bemerkt zum Beispiel, dass die Umsätze eines Mitarbeiters sinken, seine Spesen aber unverändert hoch angegeben werden, wenn sich dann der Verdacht auf Spesenbetrug bestätigt, droht fast immer die fristlose Kündigung. Und dies auch schon, wenn der finanzielle Schaden gering ist: "Auf die Höhe des Schadens kommt es bei einer Spesenabrechnung nicht an. Es kommt alleine darauf an, dass der Tatbestand der Unrichtigkeit, der Unwahrheit erfüllt ist. Und damit der Tatbestand des Betruges erfüllt ist.", so Christian Kerner.
Ob in der Mittagspause oder nach Feierabend. Die Spesenabrechnung ist für Mitarbeiter oftmals zeitaufwendig und mühsam. Und dabei passieren auch unbeabsichtigt Fehler, wie Christian Kerner erläutert: "Ich glaube nicht, dass es immer Vorsatz ist, dass Mitarbeiter eine falsche Spesenabrechnung abgeben. Meistens oder sehr häufig ist es Unkenntnis. In einigen Fällen, und dass muss man genau prüfen, ist es wirklich Vorsatz."
Neuigkeiten beim Reisekostenrecht
Steuerberater klagen, dass der Gesetzgeber die Spesenabrechnung oft unnötig kompliziert mache. Das neue Reisekostenrecht schafft da wenig Verbesserung. Statt drei Spesensätze gelten seit 2014 nur noch zwei. Für mehr als 8 Stunden Abwesenheit gibt es 12 Euro. Bei mehrtägigen Reisen steigt der Spesensatz auf 24 Euro.
Privatdetektiven wie Lothar Wenzel werden wohl auch in Zukunft die Jobs nicht ausgehen. Falsche Spesenabrechnungen bleiben ein Thema.
Quelle: ntv.de