Im Namen des Volkes Rechte und Pflichten als Schöffe
23.07.2013, 18:30 Uhr
Über 60.000 Schöffen werden in diesem Jahr wieder bundesweit für die Strafgerichte gesucht. Vorausgesetzt: es finden sich genügend Bewerber. Gelingt dies nicht, droht die Zwangsverpflichtung!
Das Kriminalgericht Moabit mitten in Berlin. Rund 60.000 Strafsachen werden hier pro Jahr verhandelt, und das ist ohne die Arbeit der Schöffen gar nicht denkbar, wie Tobias Kaehne, Pressesprecher Kriminalgericht Moabit erläutert: "Ohne Mitwirkung der Schöffen können Sie niemanden verurteilen. Das heißt es wird gemeinsam beraten, und der Berufsrichter soll auch die Schöffen juristisch anleiten. Er soll ihnen nicht sagen, was sie zu tun und zu denken haben, er soll ihnen aber die rechtlichen Rahmenbedingungen vermitteln, innerhalb derer sie dann entscheiden müssen."
Voraussetzung für den Einsatz von Schöffen ist: es muss sich um erhebliche Straftaten handeln. Vom Diebstahlsverfahren am Amtsgericht bis zum Mordprozess beim Landgericht ist alles möglich.
Im Namen des Volkes
Ziel ist es, dass auch der gesunde Menschenverstand aus dem Volk in den Gerichtsurteilen seinen Niederschlag findet. Und damit die Erfahrung von neuen Schöffen auch länger zur Verfügung steht, werden sie gleich für den Zeitraum von fünf Jahren verpflichtet.
"Man geht davon aus, dass Sie in einer Größenordnung von 12 Sitzungstagen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Häufig ist es weniger, in Einzelfällen aber auch deutlich mehr, wobei dann auch die Möglichkeit besteht, das Schöffenamt vorzeitig abzugeben, etwa in einem Verfahren, wo es in einem Verfahren 50 Verhandlungstage gab.", so Tobias Kaehne.
Freistellung und Aufwandsentschädigung
Bundesweit gibt es mittlerweile zu wenig Schöffen. Dabei müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für das Amt des Schöffen freistellen. Und eine Aufwandentschädigung zahlt das Gericht auch.
Sollten sich nicht genügend Schöffen freiwillig melden, droht einmal mehr die Zwangsverpflichtung. Voraussetzung für das Schöffenamt sind unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, keine Vorstrafen und ein Alter ab 25 und bis höchstens 69 Jahren.
Prozesse hautnah erleben, Recht sprechen und etwas für die Gemeinschaft tun, für überzeugte Schöffen eine Herzenssache.
Quelle: ntv.de