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"Ratgeber Bauen & Wohnen" vom 04.12.2012 (Wdh. 05.12.) Schneeräumpflichten für (Ver-)Mieter

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Alle Jahre wieder kommt nicht nur der Schnee, sondern auch die Frage, wer eigentlich dafür sorgen muss, dass der Gehweg vor dem eigenen Haus von Eis und Schnee befreit ist? Ganz so einfach sollten es sich Mieter und Hausbesitzer nämlich nicht machen. Denn wer es mit dem Fegen und Streuen nicht so ernst nimmt, muss mit teuren Folgen rechnen.

Schliddern, Rutschen, Slalom laufen. Im Winter keine Seltenheit. Vor allem dort, wo Gehwege noch nicht von der weißen Pracht befreit sind. Für denjenigen, der den Schnee nicht geräumt hat, kann es teuer werden. Denn das Ordnungsamt ist den Nicht-Schippern auf den Fersen - der erste Verstoß kostet 150 bis 200 Euro Bußgeld, danach erhöht sich die Strafe, je nach Stadt auf bis zu 10.000 Euro. Selbst wenn niemand zu Schaden gekommen ist.

"Eiskalte" Strafen

Carsten Brückner, Rechtsanwalt: „Darüber hinaus kann aber auch bei einer erheblichen Verletzung des Unfallopfers selbstverständlich auch eine fahrlässige Körperverletzung oder möglicherweise auch eine vorsätzliche Körperverletzung in Betracht kommen.“

Wer sich auf spiegelglatten Gehwegen verletzt, kann außerdem den Eigentümer auf Schadensersatz verklagen. Hat dieser seinen Mietern die Pflicht zur Räumung per Mietvertrag übertragen, muss er deren Arbeit aber dennoch kontrollieren. Finanzexperten empfehlen daher sowohl Mietern als auch Eigentümern, den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

Rüdiger Stumpf, Finanztest: „Also wenn ein Mieter mal nicht geräumt hat und es kommen Personen zu Schaden oder der Hauseigentümer hat vergessen zu räumen, dann tritt die private Haftpflichtversicherung ein. Sie reguliert den Schaden. Für Hauseigentümer die vermieten ist es wichtig, dass sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Die tritt dann ein und da reicht eine private Haftpflichtpolice nicht.“

Auftrag an den Winterdienst

Selber schippen oder den Mietern die Arbeit übertragen. Für Immobilienbesitzer und Vermieter gibt es aber auch noch eine dritte Möglichkeit: Die Beauftragung eines privaten Winterdienstes. Diesen Weg ist auch Annette Beccard gegangen.

Annette Beccard, Hausbesitzerin: "Wir sind beide berufstätig. Wir müssen halt morgens bis um sieben den Schnee geräumt oder die Glätte beseitigt haben und das ist für uns schwer machbar, und wenn es dann im Laufe des Tages weiter schneit oder sich Glätte bildet, haben wir einfach nicht die Möglichkeit. So geht es eigentlich nur über eine Firma."

Zum Beispiel die Firma Kanold aus Berlin. Der Winterdienst ist einer der größten der Stadt. Mit insgesamt rund 7000 Kunden. Viele davon privat.

Falk Eckert, Kanold Winterdienst: „75 Prozent unserer Kunden sind Privatkunden. Der Privatkunde, der auf Arbeit ist, der auch die Wintersaison nutzt eventuell in wärmeren Gebieten zu sein, kann sich mit der Beauftragung bei uns sicher sein, dass wir seine Anliegerpflichten übernehmen und ihm auch den Versicherungsschutz innerhalb des bilateralen Vertrages zwischen uns gewähren.“

Kosten für Winterdienst

Die Kosten für solch einen privaten Winterdienst unterscheiden sich bundesweit. In Berlin etwa, müssen Kunden für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zwischen 100 und 150 Euro für den Bereitschaftsdienst bezahlen. Der Vertragszeitraum reicht meist von November bis zum April des Folgejahres. Die Motive der Kunden sind unterschiedlich.

Rüdiger Stumpf, Finanztest: „Wer keine Lust hat Schnee zu schieben, wer gern in Urlaub fährt während der Winterzeit oder wer auch alt, krank ist an Hauseigentümer, die können einen Winterdienst beauftragen.“

Und ruhig weiter schlafen. Während draußen Schnee geschoben wird. Demnächst vielleicht auch vor Ihrem Haus.

Quelle: ntv.de

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