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"Chef, ich bin dann mal weg" Selber kündigen - aber richtig!

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Chef, ich bin dann mal weg! Ganz ehrlich: Wer träumt nicht manchmal davon, seinem Chef die eigene Kündigung auf den Schreibtisch zu knallen!? Doch Vorsicht, wer tatsächlich mit dem Gedanken spielt, bei seinem Arbeitgeber zu kündigen, sollte vorher einiges beachten.

Über 40 Millionen Deutsche gehen einer Erwerbstätigkeit nach - mehr als je zuvor. Und die große Mehrheit hat einen Arbeits- oder Anstellungsvertrag. Der endet mit einer Kündigung. Die kann der Arbeitnehmer ebenso aussprechen wie der Arbeitgeber. Doch die rechtlichen Bedingungen sind unterschiedlich, erklären Arbeitsrechtler. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses verlängert sich die Kündigungsfrist für den Chef aber nicht für den Mitarbeiter, wie Arno Saathoff vom Deutschen AnwaltVerein (DAV) erläutert: "Von Gesetzes wegen kann der Arbeitnehmer, auch wenn er sehr lange da ist, mit der kurzen Frist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. kündigen. Vorsicht ist hier aber auch geboten, vorher sollte der Arbeitnehmer in den Arbeitsvertrag schauen, denn im Arbeitsvertrag kann die Frist für ihn verlängert sein."

Eigenkündigung gut überlegen

Wer in seiner Firma ins Abseits gerät, nicht mehr die Rückendeckung seiner Vorgesetzten hat, verspürt einen täglichen Leidensdruck - der häufigste Auslöser einer Eigenkündigung. Doch Personalberater Marc Stapp rät zur Vorsicht: "Vom Grundsatz her würde ich erstmal von der Eigenkündigung abraten, und zunächst Mal eine passende Anschlussposition suchen, bevor man zur Eigenkündigung greift. Sie haben einfach beim zukünftigen Arbeitgeber eine viel bessere Verhandlungsposition, wenn sie dies aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus tun, als wenn sie arbeitssuchend sind."

Die Motivation zur Arbeit sinkt bei den meisten Mitarbeitern nach einer Kündigung. Ein Grund, warum häufig Unternehmen Angestellte für die verbleibende Zeit freistellen. Doch ein Recht darauf hat der Mitarbeiter nicht. In der Leistung nachlassen darf er auch nicht. Es passiert aber oft, erläutert Arno Saathoff vom DAV: "Ganz grundsätzlich aber besteht für den Arbeitgeber das Problem, dass man eine Arbeitsquantität und erst recht eine Arbeitsqualität nicht messen kann. Mache ich also Dienst nach Vorschrift, wird es Ärger geben, rechtliche Konsequenzen wird das praktisch nicht haben."

Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden

Grösster Nachteil einer Eigenkündigung: Das Arbeitslosengeld wird erst nach einer Pause von zwölf Wochen gezahlt. Aber es gibt Ausnahmen. Erstens Überforderung. Dazu muss man ein ärtzliches Attest vorgelegt werden: "… wenn der Arzt vorher in einem Attest bescheinigt, dass aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen dieser Job nicht weiter ausgeübt werden kann, dann folgt keine Sperrzeit.", so Peter Wege von der Agentur für Arbeit.

Zweitens: Man möchte mit seinem Ehepartner, der in einer anderen Stadt lebt, zusammenziehen. Und drittens: Der geplante neue Job scheitert. "Wenn ich meinen Arbeitsplatz aufgegeben habe, weil ich einen Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber in Aussicht habe, der aber dann doch nicht zustande kommt. Also auch dann gibt es keine Sperrzeit.",  erklärt Peter Wege von der Agentur für Arbeit.

Eine Eigenkündigung muss also nicht ins Abseits führen. Nur einen Fehler sollten Sie nicht begehen: Bleiben Sie nach einer Kündigung der Arbeit nicht einfach fern. Dann könnte ihr Chef Schadenersatz fordern.

Quelle: ntv.de

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