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Besser geteilt Tipps fürs Carsharing

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Früher war das Mieten eines Autos eigentlich nur im Urlaub ein Thema. Heute aber verzichten viele gerade in den Großstädten auf einen eigenen Wagen und setzen auf die schnelle Miete namens "Carsharing". Wir haben uns dieses immer beliebter werdende Modell der Mobilität mal unter rechtlichen Aspekten angesehen. Fazit: Ein wenig Vorsicht ist anzuraten.

Die Innenstädte sind häufig überfüllt, die Strassen verstopft, Parkplätze Mangelware. Mit dem eigenen Auto sind deshalb immer weniger Menschen unterwegs.

Am besten wäre es doch, man hätte bei jeder Gelegenheit, wenn man es braucht, direkt um die Ecke ein Auto. In diese Nachfragelücke stossen immer mehr Anbieter. Drive Now oder Car2Go sind Töchter grosser Autokonzerne und so etwas wie die neuen Platzhirsche im Carsharing-Geschäft.

Das System funktioniert per Smartphone. Über eine App kann man sich ein freies Mietauto suchen, mit einer Chipkarte einchecken, starten, losfahren. Alles sieht so einfach aus. Aber Vorsicht, sie haben gerade einen Vertrag geschlossen, ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben.

Vertragsinhalte beachten

Der Deutsche AnwaltVerein (DAV) sieht hier aber kein grundsätzliches Problem. Es handelt sich um einen normalen Mietvertrag, wie Ulrike Dronkovic vom DAV erläutert: "Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Ich habe im Regelfall eine Vollkaskoversicherung, das habe ich unter Umständen bei meinem Privatwagen nicht, weil es mir zu kostspielig ist. Das mache ich da natürlich aus Selbstschutzinteresse. Und da habe ich als einzige Spielart da die Höhe der Selbstbeteiligung, die ich vereinbare, die sich dann auf die Prämie auswirkt."

Hier hilft ein Blick ins Kleingedruckte. Im Falle eines Unfalls zahlen sie zumindest teilweise für den Schaden am gemieteten Auto. Bei car2go liegt die Selbstbeteiligung bei 500 Euro. Bei drive-now werden 750 Euro fällig. Für eine geringere Selbstbeteiligung muss man Aufschläge zahlen.

Was tun bei Schäden?

Unfälle sind nicht an der Tagesordnung, kleine Beschädigungen aber schon. Und hier muss man aufpassen. Sie haben ein freies Auto gefunden und wollen schnell losfahren. Sie checken ein und dann erscheint folgende Botschaft auf dem Display. Ohne Prüfung des Wagens sollten sie jetzt nicht starten. Das verlangen auch die Mietwagenfirmen, wie Andreas Leo von  Car2Go bestätigt: "In der Zeit, die das Fahrzeug benötigt zwischen Vorhalten des Mitgliedsausweises und öffnen des Fahrzeuges, bitten wir unsere Kunden einmal einen kurzen Gang um das Fahrzeug zu machen und sich davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug schadenfrei ist und in einem guten Zustand von außen. Desgleichen auch wenn er das Fahrzeug betritt, sich reinsetzt, dass er mal einen kurzen Blick über den Innenraum schweifen lässt, um zuschauen, ob es irgendwelche Vorschäden gibt."

Und auch wenn Sie den Wagen wieder abstellen und auschecken, sollten Sie Vorsicht walten lassen, wie Ulrike Dronkovic vom DAV erklärt: "Um weitesgehend auf der sicheren Seite zu sein, ist es erforderlich, dass man sich das Fahrzeug nicht nur anguckt sondern das Ganze auch dokumentiert. Ein Foto macht, am besten von allen Seiten einmal. Ich will ja nicht nur den Schaden dokumentieren, sondern in dem Fall ist es ja wichtig die Schadenfreiheit zu dokumentieren. Das gilt sowohl für die Übernahme des Fahrzeuges als auch für das Abstellen."

Wenn ein Kunde einen Schaden nicht gemeldet hat, sucht der Vermieter nach dem Schuldigen. Dabei stößt die Mietwagenfirma aber auf Hindernisse: "Grundsätzlich ist es so, daß derjeniege der einen Anspruch geltend macht, diesen auch beweisen muss. Das heißt, das Carsharing-Unternehmen muss mir beweisen, dass ich den Schaden am Fahrzeug verursacht habe. Dadurch dass die Fahrzeuge in hoher Taktung vermietet werden, ist es deutlich schwieriger für den Unternehmer das zu beweisen."

Das Problem sehen die Vermieter auch und neigen wohl auch deshalb zur Kulanz, wie  Andreas Leo von car2go bestätigt: "Wenn wir einen Schaden entdecken, dann nehmen wir Kontakt mit dem letzten Kunden auf. Fragen, ob er irgendetwas festgestellt hat. Wenn das dann ein Parkrempler war. Der Kunde den Schaden nicht bemerkt hat, dann gehen wir natürlich entsprechend kulant vor."

In diesem Sinne gute Fahrt und immer schön ans Fotografieren denken - vor der Fahrt und nach der Fahrt.

Quelle: ntv.de

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