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Wohnung statt Büro Wann ist "Homeoffice" erlaubt?

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Bleiben Sie doch mal zu Hause! Wenn das Ihr Chef zu Ihnen sagt, wird sich vielleicht eine leichte Magenverstimmung einstellen. Aber vielleicht meint er ja gar keine Kündigung sondern die Nutzung des "Homeoffice". Denn arbeiten können viele Mitarbeiter dank moderner Technik in vielen Fällen auch daheim. Doch welche Rechte und Pflichten sind damit verknüpft. Wer zahlt zum Beispiel die Büromöbel in den privaten Räumen? Hier unsere Antworten!

Und täglich grüßt das Murmeltier. Für Millionen Arbeitnehmer beginnt der Tag mit dem Weg an den Arbeitsplatz. Dies dauert bei vielen Stunden. Kein Wunder also, dass viele Mitarbeiter davon träumen, ihrer Arbeit zu Hause nachgehen zu können. Das Stichwort heißt Homeoffice.

Der Deutsche AnwaltVerein (DAV)weist aber darauf hin: Einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz zu Hause haben Arbeitnehmer nicht, denn:

"Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht, das Direktionsrecht. Das bezieht sich auf Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung. Somit also auch die Frage, wo ist die Arbeitsleistung zu verrichten. Und wenn der Arbeitgeber sagt, bitte in meinen Betriebsräumlichkeiten, dann hat das auch dort stattzufinden.", so Johannes Schipp vom DAV.

Die Vision vom Homeoffice ist aber für viele Arbeitnehmer schon Realität. Doch moderne Büroarbeitsplätze sind teuer - wegen der Möbel, dem Computer, Telefon, Datenleitung und so weiter. Den gleichen Standard zu Hause einzurichten kostet. Und wer muss das zahlen?

"In der Regel sind das ja Arbeitsplätze, wo die Arbeitnehmer mit Computern arbeiten. Da bin ich der Auffassung, dass der Arbeitgeber auch das Equipment zur Verfügung stellen muss. Wie er es ja auch im Betrieb tun müsste, damit der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichten kann. Ich muss einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen mit allem, was dazu gehört.", so Johannes Schipp vom DAV.

Wer, wann, wie lange und woran arbeitet, kann in den Räumen eines Unternehmens leicht überprüft werden. Das Homeoffice macht diese Kontrolle aber schwierig, erklärt Johannes Schipp: "Deshalb will ich meinen, sind stichprobenartige Besuche sicher zulässig. Der Chef darf dann mal vorbeikommen und schauen, arbeitet mein Arbeitnehmer denn auch. Aber er wird ihn natürlich nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit besuchen können. Da muss man sicherlich ein Maß finden, was noch angemessen ist. Bei diesen Onlinearbeitsplätzen gibt es natürlich über die Datenleitung selbst die Möglichkeit einer Kontrolle. Hier gibt es Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, die muss der Arbeitgeber natürlich beachten."

Der Gesetzgeber hat das Homeoffice nicht klar geregelt. Am Ende entscheidet, was im Arbeitsvertrag steht. Und das muss man mit dem Arbeitgeber aushandeln.

Quelle: ntv.de

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