Ratgeber

Fiskus nicht abzuschütteln Sexvideokabine ist kein Kino

Keine Kinosessel, dürftige Soundanlage, kein Popcorn - eigentlich ist offensichtlich, dass eine Videokabine zum ungestörten Sexfilmgucken kein Kino ist. Die Betreiber des belgischen "Erotic Center" waren jedoch anderer Ansicht und zogen vor Gericht. Aus steuerlichen Gründen.

Der feine Unterschied: Eine Videokabine ist kein Kino, sondern ein Vergnügungsautomat.

Der feine Unterschied: Eine Videokabine ist kein Kino, sondern ein Vergnügungsautomat.

(Foto: André Nitz, pixelio.de)

Ist eine Video-Einzelkabine zum Sexfilm-Konsum ein Kino oder nicht? Die Besucher wird das wenig kümmern, für die Betreiber ist die Frage sie von finanzieller Bedeutung: Kino gilt als Kulturgut, deshalb erhebt der Staat nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hatte jetzt zu entscheiden, ob auch Videokabinen-Anbieter von dieser Regelung profitieren können. Ein belgisches Unternehmen hatte gehofft, die bisherige Regelung, nach der der volle Steuersatz zu zahlen ist, zu kippen. Das Urteil der Richter fällt allerdings negativ aus. Das liegt weniger an den gezeigten Inhalten, als an der Art der Vorführung. (Az: C-3/09).  

Die Firma "Erotic Center" betreibt von Innen verschließbare Einzelkabinen. Nach dem Einwurf von Münzen können die Nutzer auf Fernsehbildschirmen verschiedene Sexfilme abrufen und während der bezahlten Nutzungsdauer auch beliebig zwischen den Filmen wechseln. Erotic Center meint, es handele sich hier um Kino und will nur die ermäßigte Mehrwertsteuer zahlen. Der belgische Fiskus dagegen wertet die Sache als "Vergnügungsautomaten" und hält die Hand für den vollen Mehrwertsteuersatz auf. Das mit dem pikanten Streit befasste Gericht in Gent fragte beim EuGH an, was denn nun steuerrechtlich ein Kino ausmacht.

Gemeinsames Erlebnis zählt

Nach dem Luxemburger Urteil zählt das einsame Vergnügen nicht dazu, sondern nur das gemeinsame Erlebnis. Steuerlich begünstigt sei nämlich nicht schlicht das "Kino", sondern die "Eintrittsberechtigung für Kinos". Davon werde eine Video-Einzelkabine für Sexfilme nach allgemeinem Verständnis nicht erfasst. Auch die Beispiele in der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie hätten gemeinsam, dass der Eintritt vorab gezahlt wird und sich alle zahlenden Personen gemeinsam einen Film ansehen.

Auch in Deutschland sind Video-Einzelkabinen nicht als steuerbegünstigtes Kino anerkannt. Nach Angaben des Bundesverbandes Erotik Handel in Hamburg wird daher nicht nur die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent, sondern zusätzlich auch noch Vergnügungssteuer fällig.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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