Inflationsrate als Maßstab So funktioniert die Indexmiete
14.04.2014, 09:51 UhrWenn Vermieter die Miete erhöhen, müssen sie das mit dem Mietspiegel oder Renovierung begründen. Mit Indexmietverträgen können sie sich diesen Aufwand sparen. Mieter sind dadurch vor bösen Überraschungen geschützt.

Günstige Wohnungen sind in Städten nur noch schwer zu finden. Einige Vermieter koppeln die Miete mittlerweile an die Lebenshaltungskosten. Foto: Ralf Hirschberger
(Foto: ZB)
Sie schützen Mieter vor heftigen Mieterhöhungen und geben Vermietern langfristige Sicherheit: Indexmietverträge. Mit ihnen werden künftige Mieterhöhungen an die Entwic klung der Lebenshaltungskosten gekoppelt, also an die Inflationsrate. Schon beim Abschluss des Mietvertrages können Mieter und Vermieter so regeln, ob und inwieweit die Miete während der Mietzeit steigen soll. Voraussetzung für eine derartige Indexmiete ist ein schriftlicher Mietvertrag.
Für den Vermieter bedeuten Indexmietverträge eine gewisse Einschränkung: Maßstab für die Entwicklung der Miete darf nur der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland sein. Andere Formen der Mieterhöhung, beispielsweise mit Blick auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder Erhöhungen nach einer Modernisierung, sind damit ausgeschlossen.
Dafür kann die Miete öfter steigen als bei einem Standardvertrag. Normalerweise muss die Miete mindestens 15 Monate unverändert sein, bevor sie aufs ortsübliche Niveau angehoben werden kann. Beim Indexmietvertrag kann die Miete einmal im Jahr erhöht werden.
Dafür bedarf es dann keiner Zustimmung des Mieters, außerdem braucht der Vermieter auch keine akribische Begründung vorlegen. Er muss nur den alten Index zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der letzten Mieterhöhung angeben und den aktuellen Index gemäß der Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Die Differenz in Prozent umgerechnet ist der Mieterhöhungsbetrag.
Zahlen muss der Mieter die Indexmieterhöhung ab dem übernächsten Monat. Kommt die Erhöhung zum Beispiel am 15. April, muss ab Juni mehr Miete gezahlt werden. Von einer Zustimmung des Mieters ist diese Form der Mieterhöhung nicht abhängig.
Quelle: ntv.de, dpa