Schlau argumentieren So überzeugen Sie Ihre Führungskraft von mehr Urlaubstagen
02.12.2024, 06:04 Uhr Artikel anhören
Zusätzliche Urlaubstage können verhandelt werden: Beschäftigte sollten im Gespräch mit der Führungskraft ihre Erfolge und den Mehrwert für das Unternehmen betonen.
(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Sie möchten im nächsten Jahr am liebsten spontan verreisen, doch Ihr Arbeitgeber will es schon bald ganz genau wissen: Wann soll Ihr Urlaub im kommenden Jahr sein? Wann Sie sich festlegen müssen.
Urlaub ist wichtig, um neue Kraft zu schöpfen und ein gesundes Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben zu wahren. Lange Wochenenden rund um Brückentage kommen Beschäftigten da entgegen. Das Problem aber: Diese Urlaubstage sind in vielen Unternehmen heiß begehrt, und oft gilt das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Wer abseits von Brückentagen mehr Urlaub möchte, kann das Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten suchen. Zwar gilt: "Mehr Urlaubstage sind in der Regel eine Frage des Arbeitsvertrags und der Unternehmenspolitik", so Psychologin und Karrierecoach Nelly Simonov.
Überzeugend argumentieren
Ihren Wunsch können Beschäftigte aber dennoch in einem Entwicklungsgespräch ansprechen. Auch bei Gehalts- oder Vertragsverhandlungen kann es sinnvoll sein, statt einer Gehaltserhöhung zusätzliche Urlaubstage ins Gespräch zu bringen, falls finanzielle Anpassungen nicht möglich sind. Alternativ lässt sich das Unternehmen vielleicht auf flexiblere Arbeitszeiten oder den Einsatz von Überstunden ein, um zusätzlich freie Zeit zu gewinnen.
Studien zeigten, dass ausreichend Freizeit die Produktivität steigert und Stress reduziert, so Simonov. Ein Vorteil, von dem auch das Unternehmen profitiert, da erholte Mitarbeitende kreativer und motivierter sind. Solche Überlegungen sollten Beschäftigte als Argumente im Gespräch mit der Führungskraft nutzen. "Ob man mehr Urlaubstage verhandelt oder kürzere Arbeitszeiten, wichtig ist es, die eigenen Erfolge und den positiven Beitrag zum Unternehmen hervorzuheben", so Nelly Simonov.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland bei einer Sechs-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es mindestens 20 Tage.
Nach dem Gesetz muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Die Übertragung von nicht genommenen Urlaubstagen stellt eine Ausnahme dar und muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Hierfür kommen entweder betriebliche (zum Beispiel eine hohe Arbeitsbelastung) oder persönliche Gründe (etwa Krankheit des Arbeitnehmers oder eines Familienmitgliedes) infrage. Wer den verbliebenen Resturlaub mit ins neue Jahr retten möchte, muss dies unbedingt noch im laufenden Jahr beim Arbeitgeber anmelden. Ansonsten verfällt dieser zum 31. Dezember.
Quelle: ntv.de, awi/dpa