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Als Kind vernachlässigt Sohn muss trotzdem zahlen

Mutter und Sohn hatten seit über 30 Jahren kaum noch Kontakt.

Mutter und Sohn hatten seit über 30 Jahren kaum noch Kontakt.

(Foto: dpa)

Volljährige Kinder müssen auch dann für ihre Eltern Unterhalt zahlen, wenn diese sie aus gesundheitlichen Gründen vernachlässigt haben. Die Krankheit sei den Eltern nicht vorzuwerfen, befand der Bundesgerichtshof (BGH) (Az: XII ZR 148/09).

 

Damit verpflichtete der BGH einen Mann aus Nordrhein-Westfalen, für die Heimkosten seiner Mutter aufzukommen. Diese war schon während seiner Kinderjahre psychisch krank und konnte sich daher nicht wirklich um ihn kümmern. Seit 1977 bestand kaum noch Kontakt zwischen Mutter und Sohn. Für die seit 2005 fälligen Heimkosten war zunächst das Sozialamt aufgekommen, es forderte nun aber das Geld von dem Sohn zurück.

Schuldfrage ist entscheidend

Der Sohn lehnte dies unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung zum sogenannten Elternunterhalt ab. So hatte der BGH 2004 eine Rentnerin auf die Sozialhilfe verwiesen, weil sie sich nicht um ihre Tochter gekümmert hatte. Der Mutter bescheinigte der BGH damals einen "groben Mangel an elterlicher Verantwortung und menschlicher Rücksichtnahme".

 

In dem neuen Fall betonte der BGH dagegen, in der psychischen Erkrankung liege kein schuldhaftes Verhalten der Mutter. Daher bleibe die Unterhaltspflicht des Sohnes gegenüber seiner Mutter bestehen. Bei kranken Eltern könne anderes nur in seltenen Ausnahmefällen gelten, etwa wenn, wie ebenfalls 2004 entschieden, eine psychische Erkrankung auf den Krieg zurückgeht. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Kinder nicht für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn dies mit erheblichen Einschnitten in den Lebensstandard oder die Altersvorsorge verbunden wäre.

Quelle: ntv.de, AFP

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