Keine Diskriminierung Sozialauswahl nach Alter
11.11.2008, 14:05 UhrDie Einteilung der Mitarbeiter in Altersgruppen bei einer Sozialauswahl ist laut Bundesarbeitsgerichts weiterhin zulässig. Sie stehe nicht im Widerspruch zum seit 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das unter anderem die Altersdiskriminierung verbietet. Das Gericht wies damit die Klage eines Karosseriefacharbeiters aus Niedersachsen ab, dem im Alter von 51 Jahren gekündigt worden war (2 AZR 701/07).
Das Unternehmen mit 5000 Beschäftigten hatte wegen fehlender Auslastung mehr als 600 Mitarbeiter entlassen. Im Sozialplan wurde neben den herkömmlichen Kriterien wie Betriebszugehörigkeit und Familienstand auch eine Einteilung nach Altersgruppen vorgenommen. Ziel war, die Kündigungen gerecht über alle Altersgruppen zu verteilen.
Dieses Verfahren ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts vertretbar. "Die Zuteilung von Alterspunkten führt mit einer hinnehmbaren Unschärfe zur Berücksichtigung von Chancen auf dem Arbeitsmarkt und im Zusammenspiel mit den übrigen sozialen Gesichtspunkten nicht zu einer Überbewertung des Lebensalters", heißt es in der Urteilsbegründung. Die Bildung von Altersgruppen wirke der Überalterung des Betriebs entgegen und relativiere zugleich die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer.
Quelle: ntv.de