Ratgeber

Fahrverbot verfällt Später "Denkzettel" wirkt nicht mehr

Rasen, Nötigung oder Alkohol am Steuer - wer sich erwischen lässt, ist nicht nur ein paar hundert Euro los, sondern auch seinen Führerschein. Doch während die Geldstrafe auf jeden Fall zu zahlen ist, kommt man um den Führerscheinentzug manchmal herum.

Ein Fahrverbot gilt nur für maximal drei Monate. Wird der Führerschein dauerhaft einkassiert, bekommt man ihn erst nach einer MPU wieder.

Ein Fahrverbot gilt nur für maximal drei Monate. Wird der Führerschein dauerhaft einkassiert, bekommt man ihn erst nach einer MPU wieder.

(Foto: picture alliance / dpa)

Schweres Fehlverhalten im Straßenverkehr hat neben einer Geldstrafe oft auch noch ein Fahrverbot zur Folge. Letzte res sollte aber möglichst zeitnah erfolgen, wie das Oberlandesgericht Hamm klargestellt hat. Mehr als zwei Jahre nach der Tat sei die Denkzettelwirkung hinfällig, entschied das Gericht (Az.: III-5-RVS 52/13).

In dem Fall war ein Autofahrer wegen Nötigung angeklagt. Im Juli 2012 erging das Urteil des Amtsgerichts: 40 Tagessätze zu je 30 Euro, außerdem ein einmonatiges Fahrverbot. Nur: Zu diesem Zeitpunkt lag der Verstoß schon über zwei Jahre zurück. Der Mann ging deshalb in die nächste Instanz – ohne Erfolg.

Vor dem Oberlandesgericht bekam er dann aber Recht: Ein Fahrverbot könne seine Funktion als "Denkzettel" für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirke. Zwei Jahre später sei ein Fahrverbot als "Warn- und Besinnungsstrafe" nicht mehr geeignet. Der Mann kommt damit um das Fahrverbot herum – die Kosten des Verfahrens muss er aber trotzdem tragen.

Das Fahrverbot ist übrigens im Strafgesetzbuch als sogenannte "Nebenstrafe" verankert. Das bedeutet, dass es zusätzlich zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden kann. Zwischen einem und drei Monaten müssen die Betroffenen auf ihren Führerschein verzichten, wirksam wird das Verbot, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Bei einem Gang durch mehrere Instanzen kann sich das natürlich eine Weile hinziehen. Nicht nur bei besonders langer Verfahrensdauer kann das Fahrverbot entfallen, sondern auch im Härtefall, wenn die Betroffenen unbedingt auf ihr Auto angewiesen sind. Wichtig ist dafür aber, dass sich Autofahrer danach nichts mehr zuschulden kommenlassen.  

Quelle: ntv.de, ino

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