Rechtzeitig kündigen Sparen bei der Autoversicherung
19.11.2008, 07:58 UhrDie Ausgaben für Benzin und Diesel kann man nur durch geringere Nutzung des Autos drossel. Wer aber eine teure Autoversicherung abgeschlossen hat, bekommt alljährlich die Chance, Geld zu sparen.
Denn die Kfz-Policen können zum Jahresende gekündigt werden, mit einer Frist von vier Wochen. Für Autofahrer könnte es sich also lohnen, die Angebote zu vergleichen. In diesem Jahr läuft die Frist nicht, wie üblich, Ende November ab: Weil der letzte Novembertag ein Sonntag ist, können Wechselwillige die Kündigung fristgerecht auch noch am 1. Dezember einreichen.
Bevor Autofahrer aber ihrem Versicherer den Rücken kehren, kann sich ein Anruf beim alten Vertragspartner oder seinem Vertreter lohnen, rät Rüdiger Strichau, der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Berlin: "Die Karten werden bei der Autoversicherung jeweils in der zweiten Jahreshälfte neu gemischt, dann stellen die Versicherungen die Verträge für das neue Jahr vor." Altkunden profitierten von einer möglichen Beitragssenkung aber nicht automatisch - sie müssen nachfragen.
Nicht nur auf den Preis zu schauen, rät Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. "Es ist sicher sinnvoll, vor einem Wechsel zu einem anderen Versicherer zum Beispiel Freunde und Bekannte zu fragen, ob sie mit diesem Unternehmen schon Erfahrungen gemacht haben." Eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung im Schadensfall kann zum Beispiel Beitragsunterschiede ausgleichen - "das sollte auch ein Kriterium sein".
Direkt verhandeln
Rüter weist darauf hin, dass Versicherungen daran interessiert sind, ihre Kunden zu halten, auch um ihnen möglicherweise noch weitere Versicherungen verkaufen zu können. Vor diesem Hintergrund könne es sich für Kunden lohnen, mit den Unternehmen direkt zu verhandeln. Außerdem hätten die meisten Versicherer inzwischen besondere Tarife mit Vergünstigungen.
Den Vergleich der Tarife sollten Autofahrer nach Ansicht des Bundes der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg nicht auf die leichte Schulter nehmen. Tipps zu den Klauseln, auf die Versicherte achten sollten, sind im Internet unter "bdv.wirsindverbraucherschutz.de" zu finden.
So rät der BdV zum Beispiel, darauf zu achten, dass Sonderausstattungen wie fest eingebaute Navigationsgeräte bis zu einem Betrag von mindestens 3000 Euro beitragsfrei mitversichert sind. Und für Fahrer eines Neuwagens sei es wichtig, dass Schäden bis zu sechs Monate nach Erstzulassung zum Neuwert und nicht nur zum geringeren Zeitwert ersetzt werden. Auch Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung sollten erstattet werden.
Wer seinen Versicherungsbeitrag senken möchte, sollte nach Brobells Worten neben dem Wechsel des Anbieters an die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung denken. Der BdV empfiehlt einen Selbstbehalt von 150 Euro in der Teilkaskoversicherung und 300 Euro oder 500 Euro in der Vollkaskoversicherung.
Quelle: ntv.de