Ratgeber

Bei Kartendiebstahl Sperren allein reicht nicht

Jeder, der Plastikgeld besitzt, sollte die Nummer 116 116 kennen. Das ist der zentrale Sperrnotruf für EC-Karten. Wer es allerdings nach einem Kartendiebstahl bei diesem einen Anruf belässt, könnte sich trotzdem über unberechtigte Abbuchungen wundern. Bankkunden sollten auch zur Polizei gehen.

Wenn eine Unterschrift zum Zahlen reicht, trägt der Händler die Verantwortung.

Wenn eine Unterschrift zum Zahlen reicht, trägt der Händler die Verantwortung.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Maestro-Karte (früher EC-Karte) ist mit Abstand das beliebteste Plastikgeld in Deutschland. Kommt die Karte einmal weg, wählt man den allgemeinen Sperrnotruf unter 116 116, um sie schnell aus dem Verkehr zu ziehen. Was viele Bankkunden allerdings nicht wissen: Mit dieser Sperrung ist es nicht getan. Sie gilt nämlich nur, wenn die Karte zusammen mit der Geheimzahl verwendet wird, also an Geldautomaten oder bei Händlern, die auf das PIN-Verfahren setzen. Dort, wo noch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) zum Einsatz kommt, kann das Konto allein per Unterschrift belastet werden, ohne dass geprüft wird, ob die Karte gesperrt ist.

Der Dieb muss also nur die Unterschrift fälschen, um mit der gesperrten Karte einzukaufen. Um das zu verhindern, hilft nur der Gang zur Polizei, um eine sogenannte Kuno-Meldung vorzunehmen. Kuno steht für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen". Dieses Sperrsystem der Polizei leitet die Bankdaten direkt an die zentrale Meldestelle des Handels weiter. Will der Dieb dann mit der Karte bezahlen, wird bei der Kartenprüfung die Sperrung angezeigt. Um Kuno zu nutzen, muss man persönlich bei der Polizei vorbeigehen, online oder telefonisch lässt sich die Sperre leider nicht vornehmen.

Trotz Kuno sollte man in den nächsten Wochen nach dem Kartendiebstahl die Kontoauszüge im Auge behalten, denn nicht alle Händler nehmen an Kuno teil. Findet man unrechtmäßige Abbuchungen, kann man die Lastschrift zurückbuchen lassen, dazu hat man bis zu acht Wochen nach Buchungsstellung Zeit. Beharrt ein Händler auf Zahlung, ist er in der Beweispflicht, dass der Karteninhaber tatsächlich unterschrieben hat.

Geht der Dieb schon vor der Sperrung mit der Karte einkaufen, wird es für Bankkunden nicht unbegrenzt teuer. Seit Oktober 2009 haften sie mit maximal 150 Euro – sofern ihnen die Bank nicht grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Bei Kreditkarten sind die Kunden schon bei 50 Euro aus dem Schneider.

Quelle: ntv.de, ino

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen