Ratgeber

Ort spielt für Finanzamt keine Rolle Sprachkurs im Ausland absetzen

Sprachkurse in Urlaubsorten sind nicht tabu.

Sprachkurse in Urlaubsorten sind nicht tabu.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Auch Sprachkurse im Ausland lassen sich von der Steuer absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Kurs außerhalb Europas oder in einem Urlaubsort besucht wird. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt hervor (Az.: 2 K 1025/08).

 

Der Kläger in dem Fall war Steward bei einer Fluggesellschaft und wollte sich zum Chefsteward fortbilden. Da er dafür neben Englisch eine zweite Fremdsprache beherrschen musste, absolvierte er einen Spanischkurs in Cancun in Mexiko, um Spanisch zu lernen. Die Aufwendungen von 218 und 480 Euro wollte er als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das Finanzamt lehnte ab.

 

Die Richter hingegen gaben dem Kläger recht. Die Reise sei der beruflichen Sphäre zuzuordnen. Das Finanzamt könne den Abzug der Werbungskosten nicht allein deshalb ablehnen, weil der Sprachkurs im Ausland stattfand. Eine Sprache sei vielmehr dort effizienter zu lernen, wo sie gesprochen wird. Es dürfe auch bei einem Sprachkurs in einem Urlaubsort nicht unterstellt werden, dass das Private im Vordergrund steht. Der Kurs müsse wie in diesem Fall auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten sein.

Quelle: ntv.de, dpa

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