Ratgeber

Zerstrittene Erben Steuerliche Anrechnung möglich

Zerstrittene Erbengemeinschaften können finanzielle Belastungen durch eine Aufteilung ihres Besitzes künftig in bestimmten Fällen steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Übernahme von Schulden, die ein Erbe bei der Auflösung der Gemeinschaft für den Grundstücksanteil eines Miterben übernimmt, als Anschaffungskosten geltend gemacht werden können (IX R 44/04). In der Regel handelt es sich dabei um die Kosten für eine Hypothek, die auf dem Grundstück lastet.

Im konkreten Fall hatte ein Vater in seinem Testament bestimmt, dass seine Kinder seinen Grundbesitz zehn Jahre lang gemeinsam bewirtschaften und die Gewinne teilen sollten. Danach sollte der Grundbesitz unter den Kindern aufteilt werden. Nach dem Tod kam es unter den Erben jedoch zu erheblichen Differenzen, so dass sie die Erbengemeinschaft vorzeitig auflösten und den Grundbesitz aufteilten. Einer der Erben übernahm dabei einen Teil der Schulden, die auf dem Grundbesitz lasteten, der seiner Schwester zugedacht war. Er beantragte vergeblich, diesen Betrag als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen.

Das Finanzgericht wies die Klage ab. Der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Steuergericht entschied hingegen, es handele sich um Anschaffungskosten der erworbenen Grundstücke. Der Kläger habe durch die Schuldenübernahme eine Ausgleichsleistung dafür erbracht, dass er den Grundbesitz, der ihm zugedacht war, um mehrere Jahre verfrüht aus dem Nachlass erwerben konnte.

Quelle: ntv.de

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