Ratgeber

Beruflich bedingte Umzüge Steuerpauschalen steigen

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann sich einen größeren Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen. Die entsprechenden Pauschalen werden angehoben, erklärt der Bund der Steuerzahler unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium.

Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass die Umzugskosten detailliert nachgewiesen werden.

Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass die Umzugskosten detailliert nachgewiesen werden.

(Foto: dpa)

Wechselt ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen den Wohnort, so kann er die Umzugskosten in seiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt gestattet eine steuerliche Absetzung von Umzugskosten über den pauschalen Betrag der normalen Werbungskosten hinaus. Die entsprechenden Pauschalen werden angehoben, erklärt der Bund der Steuerzahler unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium.

So gilt rückwirkend zum 1. März eine Pauschale von 1357 Euro für Verheiratete und 679 Euro für Ledige. Ab dem 1. Januar 2013 steigen die Pauschalen dann auf 1374 Euro (Verheiratete) und 687 Euro (Ledige) zum 1. August 2013 auf 1390 Euro beziehungsweise 695 Euro.

Auch die Pauschalen für Kinder, die mit umziehen, werden angehoben. Rückwirkend zum 1. März können 299 Euro angesetzt werden. Zum 1. Januar 2013 steigt die Pauschale auf 303 Euro und zum 1. August 2013 auf 306 Euro. Bekommt der Nachwuchs wegen des Umzugs Nachhilfe, können die Unterrichtskosten ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag steigt rückwirkend zum 1. März auf 1711 Euro, zum 1. Januar 2013 auf 1732 Euro und zum 1. August 2013 auf 1752 Euro.

"Beruflich bedingt ist ein Umzug, wenn ein neuer Job in einer anderen Stadt angetreten wird", erklärt Käding. Gleiches gelte, wenn man vom Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt werde oder der Arbeitgeber selbst umziehe. Maßgeblich für die Anerkennung der Kosten ist der Zeitpunkt, an dem der Umzug beendet wurde.

Voraussetzung ist auch, dass die Umzugskosten detailliert nachgewiesen werden. Wichtig ist es daher, alle Unterlagen und Rechnungen im Verlauf eines Umzugs gut aufzubewahren. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen vom Umzugsunternehmen.

Wer seine Umzugskosten von der Steuer absetzen will, muss zuerst nachweisen, dass sein Umzug auch wirklich beruflich motiviert war. Eine neue Stelle, ein Filialwechsel oder die Kündigung einer Dienstwohnung können als Gründe anerkannt werden, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass der damit verbundene Umzug im betrieblichen Interesse liegt.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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