Ratgeber

Kleine Verletzung, tödliche Wirkung Stich von Rosendorn ist Unfall

Kann ein Piekser von einem Rosendorn ein Unfall sein? Ja, sagt eine Witwe. Sie fordert Geld von der Unfallversicherung ihres Mannes. Dieser hatte sich bei der Gartenarbeit eine tödliche Infektion geholt.

Am besten nur anschauen, nicht anfassen.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Der Tod eines Mannes, der sich an einem Rosendorn verletzt hatte, kommt eine Unfallversicherung teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wertete das Geschehen als Unfall und verurteilte die Versicherung dazu, der Ehefrau 15.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen (Az.: 12 U 12/13).

Der Mann hatte sich 2010 beim Rosenschneiden verletzt und starb nach monatelanger Behandlung und der Teilamputation seines Fingers schließlich an einer Blutvergiftung. Die Unfallversicherung hatte sich geweigert, die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen. Die geringfügigen Hautverletzungen, die zu der Infektion führten, seien kein Unfall gewesen.

Das sah das OLG nun anders: Die Verletzung mit dem Dorn sei sehr wohl als Unfall anzusehen, urteilten die Richter und widersprachen damit auch der Vorinstanz. Klassisches Merkmal für einen Unfall sei "ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis" - also Zusammenstöße des Körpers mit Sachen, Tieren oder anderen Personen. Der Stich mit dem Dorn sei ein solcher Zusammenstoß mit einer Sache, hieß es weiter.

Es sei auch ziemlich unwahrscheinlich, dass der Mann bewusst in einen Rosendorn gefasst habe. Auch könne sich die Versicherung nicht darauf berufen, dass die Verletzung zunächst geringfügig gewesen sei. "Unstreitig hat sich der Versicherte an einem Rosendorn infiziert und ist aufgrund der Infektion verstorben", so die Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unfallversicherer im Vergleich

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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