Gut zu wissen, Nr. 40 Teilschuld bei Rasern
12.03.2007, 08:08 UhrEine zu hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn führt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz bei einem möglichen Unfall zu einer Teilschuld. Ein Motorradfahrer war mit 190 km/h auf ein Auto aufgefahren, das in Höhe einer Auffahrt mit 110 km/h auf die linke Spur der Autobahn wechselte.
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist zwar gesetzlich erlaubt, stellt jedoch ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) muss der Motorradfahrer nun für 50 Prozent des entstandenen Schadens aufkommen (Az: 12 U 1181/05).
Quelle: ntv.de