Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 40 Teilschuld bei Rasern

Eine zu hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn führt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz bei einem möglichen Unfall zu einer Teilschuld. Ein Motorradfahrer war mit 190 km/h auf ein Auto aufgefahren, das in Höhe einer Auffahrt mit 110 km/h auf die linke Spur der Autobahn wechselte.

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist zwar gesetzlich erlaubt, stellt jedoch ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) muss der Motorradfahrer nun für 50 Prozent des entstandenen Schadens aufkommen (Az: 12 U 1181/05).

Quelle: ntv.de

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