Mit Miet-Porsche über den Brenner? Teure Spritztour nach Italien
28.11.2014, 13:02 UhrAuch dem, der viel Geld für einen Leihporsche hinblättert, sind Grenzen gesetzt. Nämlich dann, wenn im Vertrag lediglich ein Ausflug nach Österreich erlaubt ist. Für den, der dennoch nach Italien brettert, wird es noch kostspieliger.
Wer unberechtigterweise mit einem gemieteten Fahrzeug ins Ausland fährt, muss damit rechnen, dass der Wagen wegen Diebstahlsverdachts stillgelegt wird. Die Kosten für den entstandenen Aufwand sind dann von dem Mieter zu tragen. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 182 C 2182 C).
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann einen Porsche 997 Turbo Cabrio für eine zweitägige Fahrt bei einer Autovermietung in München angemietet. Für den Wagen zahlte er Miete in Höhe von 1300 Euro sowie eine Kaution in Höhe von 5000 Euro in bar. Unerlaubterweise fuhr er mit dem Auto nach Österreich und Italien. In dem Vertrag war allerdings nur die Einreise nach Österreich erlaubt.
Über die GPS-Überwachung bemerkte die Autovermietung, dass sich das Fahrzeug in Mailand befand. Der Kläger war telefonisch nicht zu erreichen. Die Autovermietung ging von einem Diebstahl aus, legte den Pkw still und beauftragte einen Abschleppdienst mit dem Rücktransport des Wagens. Als der Fahrer der Abschleppfirma schon fast in Mailand war, bemerkte die Autovermietung in München wiederum über das GPS, dass sich das Fahrzeug bewegte. Der Ehemann der Inhaberin der Autovermietung machte sich daraufhin auf den Weg nach Mailand und befand sich bereits auf Höhe des Brenners, als sich der Mieter meldete und den Wagen schließlich mit zweistündiger Verspätung zurückgab.
Wegen der entstandenen Unkosten behielt die Autovermietung einen Teil der Kaution in Höhe von 3363,80 Euro ein. Sie machte dabei die Kosten für das Abschleppunternehmen und die Fahrt des Ehemanns der Inhaberin Richtung Italien geltend. Dagegen wehrte sich der Mann mit einer Klage.
Ohne Erfolg. Das Gericht gab der Autovermietung recht und sprach dem Kläger lediglich 54,55 Euro von der einbehaltenen Kaution zu. Demnach habe der Mieter des Porsche seine vertraglichen Pflichten verletzt, indem er ohne Genehmigung mit dem Auto nach Italien gefahren ist. Die Autovermietung durfte aufgrund der GPS-Daten und der Unerreichbarkeit des Mannes von einem Diebstahl ausgehen.
Im Mietvertrag sei der Kunde darauf hingewiesen worden, dass bei nicht genehmigten Auslandsfahrten das Fahrzeug umgehend von dem Vermieter eingezogen und die noch offene Miete und Kaution als Schadensersatz einbehalten werden kann. Aufgrund der Erfahrung der Autovermietung, dass in Italien, insbesondere in Mailand, viele Autos gestohlen würden, sei das Auto zu recht stillgelegt worden, da es sich um ein besonders hochwertiges Fahrzeug gehandelt hat. Der betriebene Aufwand der getroffenen Maßnahmen erscheint dem Gericht demnach als angemessen.
Quelle: ntv.de