Firma muss Trinkgeld herausrücken Toilettenfrau bekommt 1000 Euro
25.09.2014, 19:38 Uhr
Eine "Sitzerin" muss keine Klos putzen. Sie muss durch ihre Anwesenheit dafür sorgen, dass die Toilettenbesucher Geld dalassen. Diese Einnahmen darf der Arbeitgeber aber nicht alleine einstreichen.
Die Nutzung der Toilette ist kostenlos, doch das Reinigungsunternehmen möchte trotzdem, dass die Besucher einen Obulus leisten. Da ein einsamer Sammelteller meistens ignoriert wird, engagiert die Firma sogenannte "Sitzerinnen". Deren Aufgabe ist überschaubar: Den Sammelteller im Auge behalten, gelegentlich leeren und "danke" sagen, wenn jemand Geld hineinlegt. Eine dieser Toilettenaufsichtspersonen ist vor Gericht gezogen, weil sie an den Einnahmen beteiligt werden wollte. Jetzt hat sie sich mit ihrem Arbeitgeber auf einen Vergleich geeinigt.
1000 Euro soll die Frau nun bekommen, das hat die Verhandlung vorm Arbeitsgericht Gelsenkirchen ergeben. Zusätzlich erhält sie 166 Euro Urlaubsabgeltungen. Im Januar hatte das Gericht der Klägerin in der Sache Recht gegeben. Sie habe grundsätzlich einen Anspruch darauf zu erfahren, wie viel Geld auf dem Teller lande. Außerdem müsse sie an den Einnahmen beteiligt werden. Über die Höhe des Anspruchs sollten die Parteien aber in einer zweiten Verhandlung befinden. Das ist nun geschehen.
Insgesamt sollen in den zwei beklagten Monaten im Einkaufszentrum im Centro Oberhausen 30.000 Euro zusammengekommen sein. Daran waren knapp zwei Dutzend Angestellte beteiligt. Putzen musste die Angestellte dafür nicht, das sollte sie den Besuchern aber nicht offenbaren. Ihnen solle zielgerichtet suggeriert werden, dass sie Trinkgeld für das Reinigungs- und Aufsichtspersonal geben könnten, argumentierte die Klägerin. Also stehe ihr auch ein Teil des Trinkgeldes zu.
Die Frau bekam von dem Unternehmen einen Stundenlohn von 5,20 Euro brutto, aber keine Trinkgeldbeteiligung. Da es den Beruf der "Sitzerin" offiziell gar nicht gebe, drücke sich die Firma um den Tariflohn herum, kritisierten Gewerkschaften. Der Tarif für Reinigungskräfte sieht in Nordrhein-Westfalen einen Stundenlohn von 9,31 Euro vor. Die Firma war hingegen der Auffassung, dass es sich um ein "freiwilliges Nutzungsentgelt" handele. Damit stünden die Einnahmen allein dem Arbeitgeber zu.
Quelle: ntv.de, ino/dpa