Wenn Einkommen niedrig ist Überstunden nur mit Bezahlung
23.02.2012, 10:02 UhrIn gut dotierten Jobs ist es nicht ungewöhnlich, dass Überstunden erwartet und nicht extra bezahlt werden. Doch mit einem Bruttolohn von 1800 Euro für eine 42 Stunden-Woche können nicht auch noch Überstunden abgegolten sein, entscheidet das Bundessozialgericht.
Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung von Überstunden. Eine objektive Vergütungserwartung für geleistete Überstunden bestehe regelmäßig dann, "wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht" (5 AZR 765/10), urteilten die Bundesrichter.
Geklagt hatte ein Lagerleiter aus Sachsen-Anhalt. Er war für ein monatliches Bruttoentgelt von 1800 Euro bei einer Spedition tätig. Im Arbeitsvertrag wurde eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Bei betrieblichem Bedarf sollte der Arbeitnehmer zu Mehrarbeit ohne besondere Vergütung verpflichtet sein. Dazu kam es regelmäßig: Zwischen 2006 und 2008 leistete der Mann 968 Überstunden.
"Angesichts der Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts war die Leistung von Überstunden nur gegen eine zusätzliche Vergütung zu erwarten", erklärten die Bundesrichter. Der vertragliche Ausschluss jeder zusätzlichen Vergütung von Mehrarbeit sei intransparent und damit unwirksam. Schließlich ließ der Arbeitsvertrag nicht erkennen, welche Arbeitsleistung der Kläger für das regelmäßige Bruttoentgelt schuldete. Er konnte bei Vertragsschluss nicht absehen, was auf ihn zukommen würde.
Quelle: ntv.de, dpa