Ratgeber

Nach Einkauf verunglückt Unfallversicherung zahlt nicht

Unterbricht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsweg zu privaten Zwecken und verunglückt, ist dies kein Arbeitsunfall. Somit ist der Arbeitnehmer auch nicht versichert. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel (BSG, Az.: B 2 U 17/07 R).

Ein Abstecher vom Arbeitsweg ist nicht versichert.

Ein Abstecher vom Arbeitsweg ist nicht versichert.

(Foto: picture-alliance / dpa)

 

In dem Fall, der von der Deutschen Anwaltsauskunft geschildert wird, war ein Maschinenschlosser auf dem Weg zur Arbeit vom direkten Weg abgebogen, um im Supermarkt Äpfel zu kaufen. Als er mit seinem Motorroller den Parkplatz des Supermarktes wieder verlassen wollte, stieß er mit einem Auto zusammen und verletzte sich. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung ab, weil es sich nicht um einen Arbeitsunfall handele. Das BSG gab der Berufsgenossenschaft Recht. Der Äpfelkauf sei eine deutliche Unterbrechung der direkten Fahrt zu privaten Zwecken gewesen. Ein sachlicher Zusammenhang zu seiner versicherten Tätigkeit habe nicht bestanden.

Quelle: ntv.de, dpa

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