Wenn die Wohnung zu teuer ist Untervermietung bei Geldmangel erlaubt?
10.02.2014, 15:45 UhrWas tun, wenn nach einer Scheidung die Unterhaltszahlungen ausbleiben und dadurch die Wohnung zu teuer wird? Eine Untervermietung scheint die Lösung zu sein. Doch nicht alle Vermieter sehen das so.
Kann ein Mieter von seinem Vermieter verlangen, dass dieser die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt, wenn sich seine Vermögensverhältnisse verschlechtern und er die Miete nicht mehr alleine bezahlen kann? Darüber hat das Amtsgericht München nun entschieden (Az.: 422 C 13968/13).
In dem verhandelten Fall war die spätere Klägerin seit Januar 2012 Mieterin einer Wohnung bestehend aus drei Zimmern, Küche, einer Kammer und einer Dusche im Zentrum von München. Sie hatte nach der Scheidung die Wohnung von ihrem Ex-Ehemann übernommen. Ab Juli 2013 erhielt sie von ihrem geschiedenen Ehemann nicht mehr die Unterhaltszahlung in Höhe von 800 Euro monatlich. Da ihr nach Abzug aller Kosten von ihrem Gehalt nur 530 Euro zum Lebensunterhalt verblieben, wollte sie ein Zimmer ihrer Wohnung für 400 Euro monatlich untervermieten.
Eine Überbelegung der Wohnung war dadurch nicht zu befürchten. Auch sonstige Gründe in der Person des Untermieters, die gegen die Weitervermietung sprechen würden, lagen nicht vor. Nach dem Mietvertrag war jedoch die Untervermietung nicht gestattet. Der Vermieter lehnte es ab, ihr die Untervermietungserlaubnis zu erteilen. Die Mieterin erhob vor dem Amtsgericht München Klage gegen den Vermieter auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung.
Mit Erfolg. Nach Auffassung des Amtsgerichts ist das Interesse der Mieterin, durch die Mieteinnahmen aus der Untervermietung des Zimmers die eigenen Wohnkosten zu senken, berechtigt, da die Verschlechterung der finanziellen Lage erst nach dem Mietvertragsschluss entstanden ist. Der Wunsch der Mieterin, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, sei als Ausdruck ihrer privaten Lebensgestaltung zu respektieren. Daher könne sie auch nicht darauf verwiesen werden, eine billigere Wohnung zu mieten, begründete das Amtsgericht sein Urteil.
Quelle: ntv.de, awi