Auszahlung nicht möglich Urlaub ist Urlaub
19.12.2006, 10:50 UhrUrlaub muss in der Regel in Form von arbeitsfreien Tagen genommen werden. Nach geltendem Arbeitsrecht können nicht genommene Tage in einem laufenden Arbeitsverhältnis nicht ausgezahlt werden.
Das erklärt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Anders ist es nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann können Arbeitnehmer Geld für ihre restlichen Urlaubstage bekommen.
Dabei lohnt es nachzurechnen: Wer sich zum Beispiel arbeitslos meldet und noch Urlaubstage ausbezahlt bekommt, hat erst Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn diese Tage abgegolten sind. Wechselt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Jahres zu einem neuen Arbeitgeber und lässt sich seine Urlaubstage auszahlen, kann er die Urlaubstage im neuen Arbeitsverhältnis nicht noch einmal nehmen.
Quelle: ntv.de