Ratgeber

Zusatzbeitrag gibt's vielleicht zurück Urteil gegen City BKK

Erst 8, dann 15 Euro sollten Versicherte der City BKK als Zusatzbeitrag leisten. Allerdings versäumte es die Kasse, ihre Mitglieder auf deren Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Deshalb soll sie die eingenommenen Zusatzbeiträge jetzt zurückzahlen, urteilte das Berliner Sozialgericht.

Ehemalige Kunden der City BKK haben genug Ärger mit ihrer Kasse gehabt.

Ehemalige Kunden der City BKK haben genug Ärger mit ihrer Kasse gehabt.

(Foto: APN)

Die im vergangenen Jahr erhobenen Zusatzbeiträge der Krankenkasse City BKK sind nach einem Gerichtsurteil unwirksam. Die inzwischen insolvente Krankenkasse müsse gezahlte Zusatzbeiträge von zuletzt 15 Euro im Monat an ehemalige Mitglieder zurückerstatten, befand das Sozialgericht Berlin. Nach Auffassung der Sozialrichter hatte die City BKK ein Sonderkündigungsrecht der Mitglieder für den Fall von Zusatzbeiträgen unzulässig im Kleingedruckten versteckt ( AZ: S 73 KR 1635/10).

Die City BKK erlischt nach ihrer Pleite zum 1. Juli. Im konkreten Fall hatte ein versicherter Rentner gegen die von April 2010 an erhobenen Zusatzbeiträge der City BKK von zunächst acht Euro im Monat geklagt. Er habe 45 Jahre lang Beiträge geleistet. Zu Beitragserhöhungen aufgrund von Misswirtschaft der Geschäftsführung sei er jedoch nicht bereit, argumentierte der Kläger.

Information bewusst versteckt

Die Sozialrichter gaben ihm nach einer mündlichen Verhandlung Recht. Die City BKK habe es versäumt, das Mitglied in dem Schreiben mit der Festsetzung des Zusatzbeitrages auf sein Sonderkündigungsrecht in diesem Fall hinzuweisen. Er habe dieses Recht nur aus einem wörtlichen Zitat aus dem entsprechenden Gesetzestext schließen können, das versteckt in einem Textblock auf der Rückseite als sechster Unterpunkt gestanden habe.

Das Sozialgericht stellte fest, Krankenkassen dürften erst Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben, wenn sie ihre Hinweispflicht auf das Sonderkündigungsrecht erfüllt hätten. "Der Hinweis muss klar, vollständig, verständlich und eindeutig sein", forderten die Richter. Die drucktechnische Gestaltung dieses Hinweises bei der City BKK erwecke dagegen den Eindruck, dass die Krankenkasse "die gesetzlich geforderte Information über das Sonderkündigungsrecht bewusst der Aufmerksamkeit des Empfängers entziehen wollte".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die City BKK kann beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam Berufung einlegen.

Quelle: ntv.de, dpa

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