Ratgeber

Ganztagsplatz für Trennungskinder Vater muss zahlen

Wer Unterhalt für sein beim anderen Elternteil lebendes Kind zahlen muss, kann künftig auch für die Zusatzkosten eines Ganztageskindergartens zur Kasse gebeten werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Das Karlsruher Gericht gab damit einer ledigen Mutter Recht, die ihre siebenjährige Tochter ganztägig in der Kita untergebracht hat, weil sie einen Vollzeitjob ausübt.

Nach dem Urteil umfasst der - vom Vater gezahlte - normale Unterhalt zwar einen Halbtags-Kitaplatz. Was darüber hinausgeht, begründet dagegen einen "Mehrbedarf" des Kindes. Dafür muss aber dem Urteil zufolge der Vater nicht allein aufkommen, sondern beide Elternteile, und zwar anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Im konkreten Fall ging es um monatlich 90 Euro Kita-Kosten, wovon wohl rund die Hälfte den Zusatzaufwand für die Ganztagesbetreuung ausmachen (Az: XII ZR 150/05.

Damit hob der BGH-Familiensenat ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg auf, das eine Klage des nichtehelichen Kindes - vertreten durch die Mutter - gegen den Vater abgewiesen hatte. Der Vater zahlte für das Kind zwar den nach der jeweiligen Altersstufe vorgesehenen Regelunterhalt - eine Beteiligung an den Zusatzkosten lehnte er aber ab. Das OLG gab ihm Recht: Die Zusatzkosten gehörten zum "berufsbedintgen Aufwand" der Mutter, weil die Ganztagesbetreuung nur wegen ihrer vollen Berufstätigkeit notwendig werde.

Dem folgte der BGH nun aber nicht. Der Besuch eines Kindergartens diene in erster Linie "erzieherischen Zwecken". Deshalb sei er zum Lebensbedarf eines Kindes zu rechnen, der auch die Kosten der Erziehung umfasse. Das OLG muss nun abschließend darüber entscheiden, in welchem Umfang sich die Zusatzkosten auf Vater und Mutter verteilen.

Das Urteil hat auch mit Blick auf das neue Unterhaltsrecht Bedeutung. Danach wird insbesondere geschiedenen Frauen, die sich um die gemeinsamen Kinder kümmern, früher als bisher eine eigene Berufstätigkeit zugemutet. Wären die Ganztages-Kita - wie vom OLG Nürnberg angenommen - "berufsbedingter Aufwand", dann würden sie den Ex-Mann durch ihr eigenes Einkommen nicht nur von Unterhaltszahlungen entlasten, sondern zusätzlich auf den dafür nötigen Betreuungskosten sitzen bleiben.

Quelle: ntv.de

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