Kündigung von hochverzinsten Sparverträgen Verbraucherzentrale verklagt Sparkasse
02.12.2013, 14:09 UhrGutverzinste Sparverträge sind für Banken in Zeiten extrem niedriger Zinsen eine Last. Kein Wunder also, dass immer mehr Geldinstitute versuchen, die teuren Belastungen loszuwerden. So auch die Sparkasse Ulm - doch Verbraucherschützer springen den bedrohten Sparern bei.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen die Sparkasse Ulm beim Landgericht Ulm eine Unterlassungsklage eingereicht (Az 4 O 364/13), nachdem diese mit der angedrohten Kündigung von hochverzinsten Sparverträgen gedroht hatte.
Die Sparkasse beruft sich dabei auf eine Kündigungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der das Guthaben von sogenannten "Scala-Sparverträge" einer dreimonatigen Kündigungsfrist unterliegen soll. Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse Ulm zuvor bereits abgemahnt und dazu aufgefordert, sich nicht weiter auf diese Klausel zu berufen. Die eingeforderte Unterlassungserklärung hatte die Sparkasse jedoch nicht abgegeben.
Die Sparkasse Ulm möchte rund 10.000 "Scala-Sparverträge" loswerden, die zwischen 1993 und 2005 abgeschlossen wurden. Dazu bietet sie Kunden befristet bis zum 15.12.2013 Alternativangebote an. Mehr als die Hälfte der insgesamt 20.000 "Scala-Kunden" hat dieses Angebot bereits angenommen. Darüber hinaus behauptet das Institut, dass sie die "Scala-Verträge"mit einer dreimonatigen Frist kündigen kann. Sie beruft sich dabei auf eine Kündigungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Doch die verwendete Klausel in den Sparverträgen ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht geeignet, einen Kündigungsanspruch seitens der Sparkasse zu begründen. "Die Sparkasse könnte sonst einseitig den Vertragszweck aushöhlen, der gerade auch in der Erzielung von Bonuszinsen in der vereinbarten Laufzeit liegt" erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
"Seit Februar erhalten wir zunehmend Beschwerden von Kunden der Sparkasse, in den letzten Monaten suchen täglich mehrere Betroffene unsere Beratungsstelle auf", sagt Ingrid Ritter, Beraterin der Verbraucherzentrale in Ulm. "Die Verbraucher sind maßlos enttäuscht vom Vorgehen der Sparkasse" berichtet Ritter. Die Verbraucherzentrale möchte mit der Klage nun für Rechtsklarheit im Sinne aller Betroffenen sorgen.
Weitere Informationen für betroffene Sparer stellt die Verbraucher-zentrale auf ihrer Homepage bereit: www.vz-bw.de/scala.
Quelle: ntv.de, awi